Die Einwanderung hängt vom Herkunftsland ab: EU-Staaten, EWR-Länder, Drittstaaten
Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind davon abhängig, aus welchem Herkunftsland Sie kommen.
Wenn Sie ein Bürger, eine Bürgerin aus einem EU-/EWR-Staat (und der Schweiz) sind, ist sowohl die Einreise als auch die Wahl eines Wohnortes problemlos möglich. Im Unterschied zu Fachkräften aus Drittstaaten benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit innerhalb der EU.
Da es sich bei den Pflegeberufen um einen geschützten Beruf handelt, muss Ihr Berufsabschluss anerkannt werden.
Entscheidend ist stets Ihre Nationalität, nicht Ihr letzter Aufenthaltsort oder der Ort des Berufsabschlusses. Das bedeutet, dass zum Beispiel albanische Staatsbürger, die in Italien wohnhaft sind und sich von Italien aus bewerben, den Einreise- und Anerkennungsprozess gemäß ihrer Nationalität durchlaufen müssen.
Kurz: Die Staatsangehörigkeit entscheidet, wie der Prozess abläuft.
Visum
Als Staatsbürger oder Staatsbürgerin aus einem Drittstaat benötigen Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland wohnen und arbeiten zu dürfen. Die Liste der Länder, für die es eine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland gibt, können Sie im Internet auf der Webseite des Auswärtigen Amtes finden.
Bim Auswärtigen Amt finden Sie eine Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland:
Ablauf bis zur Erteilung des Visums
Sie haben also zwei Optionen, um für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum zu bekommen:
1. Direkte Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung (nach §18a)
Sie haben im Herkunftsland noch keinen Antrag auf Anerkennung gestellt. Die Formalitäten zur beruflichen Anerkennung starten erst in Deutschland. In Deutschland werden Sie bis zur Anerkennung pflegerische Hilfstätigkeiten ausführen, aber noch nicht verantwortlich arbeiten. Für viele ist dies die einzige Möglichkeit, um nach Deutschland zu kommen.
2. Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation (nach § 16d)
Sie haben bereits im Herkunftsland einen Antrag auf Anerkennung gestellt und dazu bereits einen Bescheid der Gleichwertigkeitsprüfung erhalten (= auch „Defizitbescheid“ genannt). Dieser Bescheid ist sehr vorteilhaft, weil Sie direkt nach Einreise mit Ihrer beruflichen Qualifizierung beginnen können. Sie können so schneller in Ihrem gelernten Beruf arbeiten.
Anträge durch den Arbeitgeber
Ihr künftiger Arbeitgeber stellt anschließend einen Antrag auf Erlaubnis bei der Behörde. Entweder nach dem verkürzten Verfahren (in Grafik rechts) oder klassisch. Sobald Sie einen Positivbescheid der Ausländerbehörde erhalten, können Sie bei Ihrer Botschaft einen Termin vereinbaren und sich das Visum erteilen lassen.
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Ornela Dukic ist seit 2017 Teil von Helios. Seit 2020 ist sie als Pflegedirektorin in der Helios Mariahilf Klinik in Hamburg tätig, wo sie sich mit Leidenschaft für eine hohe Pflegequalität und die Weiterentwicklung ihrer Teams einsetzt. Was sie über weibliche Führung denkt, hat sie uns erläutert.
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Chirurgin für Erwachsene war schon während des Medizinstudiums der Berufswunsch von Dr. Annika Steinbrink. Doch es kam ein wenig anders: Seit 2015 ist sie Chefärztin der Abteilung für Kinderchirurgie an der Helios Mariahilf Klinik Hamburg. Mit uns sprach sie über ihren Karriereweg.
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Schon mit neun Jahren steht der Berufswunsch fest: Chirurgin. Diesen Berufswunsch hat Prof. Dr. Brigitte Kipfmüller mit dem Medizinstudium in die Tat umgesetzt. Nach ihrer Facharztausbildung hat sie als nächstes Ziel Chefärztin der Allgemein- und Viszeralchirurgie zu werden. Diese Position hat Prof. Dr. Kipfmüller seit Februar 2012 an der Helios Klinik Köthen inne. Mit uns spricht sie über ihre Karriere in einem eher männerdominierten Fachbereich.
Mit dem beruflichen Weg, den Sabine Schult eingeschlagen hatte, war sie durchweg zufrieden. Seit 1997 war sie in der Helios Klinik Leezen als Krankenschwester tätig, zuletzt als Stationsleitung auf der Wachstation des Hauses. Eine jähe Wendung brachte jedoch im Juli 2001 ein Autounfall, den sie als Beifahrerin erlitt. Das Fahrzeug verunglückte, wodurch Sabine Schult sich so schwer verletzte, dass die Ärzte eine Querschnittlähmung im Brustwirbelbereich diagnostizierten. In Folge dessen ist sie seither auf den Rollstuhl angewiesen.
Dr. Monika Rapp vom Helios Amper-Klinikum Dachau zeigt Wege moderner Integration auf. Mit einer besonderen Willkommenskultur helfen die Deutschlehrerin und ihr Team internationalen Pflegefachkräften beim Ankommen und Einleben im neuen Zuhause. Die Vielfaltsbeauftragte der Helios Standorte in Oberbayern zeigt in besonderem Maße, was Toleranz und Weltoffenheit bewirken kann.