Freiwilliges Soziales Jahr:
Das Freiwillige Soziale Jahr (kurz FSJ) bezeichnet einen staatlich anerkannten Freiwilligendienst in sozialen Einrichtungen wie zum Beispiel in Krankenhäusern oder Kindergärten. Mittlerweile kann man sogar in den Bereichen Kultur, Sport, Politik und der Denkmalpflege ein FSJ absolvieren. Ein FSJ kann jeder machen, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat. Das Freiwillige Soziale Jahr dauert mindestens 6 und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen 24 Monate. Dieser Freiwilligendienst kann nur einmalig, aber dafür auch im Ausland absolviert werden.
Bundesfreiwilligendienst:
Der Bundesfreiwilligendienst (kurz BFD) ist ebenfalls ein freiwilliges soziales Angebot für Frauen und Männer. Anders als beim FSJ gibt es kein maximales Höchstalter. Im BFD kann man sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren. Möglich ist das in Bereichen der Kultur, des Sozialen und des Sportes, aber auch in Bereichen der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Mit der Abschaffung des Wehrdienstes 2011, wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt und soll den damaligen Zivildienst ersetzen.
Auch hier sammeln die Absolvierenden, ähnlich wie beim FSJ, praktische Erfahrungen und Kenntnisse und zugleich erste Einblicke in die Berufswelt. Der Bundesfreiwilligendienst kann im Abstand von fünf Jahren wiederholt werden. Die Dauer ist flexibel. Im Regelfall soll der Dienst ein Jahr dauern. Maximal sind zwei Dienstjahre möglich und im Minimum sechs Monate.
Die häufigsten Fragen zum Freiwilligen Dienst:
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