Einstieg für Pflegefachkräfte aus dem Ausland
Kenntnisprüfungen und Vorbereitungskurse
Sie sind in Ihrem Herkunftsland ausgebildete Pflegekraft und möchten sich als Fachkraft in Deutschland anerkennen lassen? Dazu bieten wir im Helios Bildungszentrum Südniedersachsen die Kenntnisprüfung inklusive Vorbereitungskurs an.
Mit unserem Vorbereitungskurs helfen wir Ihnen dabei, sich aufbauend auf Ihre bereits vorhandenen, pflegefachlichen Kenntnisse, fehlende Kompetenzen anzueigenen und Ihre Ausbildung aus dem Heimatland auf die in Deutschland geforderten Standards anzupassen. Ziel ist es, dass Sie nach der erfolgreich absolvierten Kenntnisprüfung die Berufsanerkennung als "Gesundheits- und Krankenpfleger/in" erhalten.
Der Kenntnisprüfungskurs erfolgt berufsbegleitend und dauert in der Regel drei Monate. Er gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, inklusive einer praktischen und einer mündlichen Prüfung.
Der theoretische Teil umfasst verschiedene Themen wie besipielweise die Körperpflege, Vitalzeichenkontrolle, Medikamente stellen und verschiedene Krankheitsbilder, die später für die Prüfungen relevant sind.
Der praktische Teil wird in festgelegten Einsatzbereichen in der eigenen Klinik oder Einrichtung absolviert. Hier könne die gelernten Themen in der Theorie gefestigt und weiter geübt werden. Die Kliniken und Einrichtungen werden hierbei von uns unterstützt.
Der Kenntnisprüfungskurs schließt mit einer praktischen und einer mündlichen Abschlussprüfung ab. Geprüft werden dabei die nach dem Defizitbescheid nachzuweisenden Kenntnisse.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Prüfungszeugnis, um damit dann die Urkunde zum Tragen der Berufsbezeichnung beim Nidersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg beantragen zu können.
Um die Urkunde zu erhalten, sind weiterhin ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein Führungszeugnis einzureichen.
Vorbereitungskurse 2024:
01.02. - 25.04.2024 (ausgebucht)
09.09. - 02.12.2024
Vorbereitungskurse 2025:
Auf Anfrage
Sie
- sind examinierte Pflegekraft aus der Europäischen Union oder Nicht-EU-Ländern?
- sprechen zu Lehrgangsbeginn Deutsch auf B2-Niveau (Nachweis erforderlich)?
- können einen Defizitbescheid/Anerkennungsbescheid des zuständigen Landesamtes mit Angaben zu Inhalt und Dauer des Lehrgangs vorweisen – verfügen über eine Arbeitserlaubnis?
- haben mit einer Gesundheitseinrichtung einen Arbeits- oder Praktikumsvertrag für den praktischen Teil des Lehrgangs abgeschlossen?
Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Bitte meldem Sie sich mit den unten aufgeführten Unterlagen hier an:
- Ausbildungsnachweis oder Studiennachweis aus dem Ausland
- Arbeitsvertrag oder Praktikumsvertrag
- Deutsch B1- oder B2-Nachweis
- Defizitbescheid
- Befürwortung Ihres Vorgesetzten oder Arbeitgebers
- Reisepass oder Aufenthaltstitel
37520 Osterode am Harz