Ein Pflegepraktikum innerhalb des Medizinstudiums ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung und dient dazu, den Studierenden grundlegende praktische Erfahrungen im Bereich der Patientenversorgung zu vermitteln.
Das Pflegepraktikum ist Teil des sogenannten „Krankenpflegedienstes“, der in § 6 der ÄApprO festgelegt ist. Die Abläufe können durch spezifische Vorgaben der jeweiligen medizinischen Fakultäten ergänzt werden.