Das Bindeglied im Krankenhaus: Die Pflege
Multiprofessionelle Teams aus Pflege, Ärzten und vielen weiteren Berufen arbeiten bei uns Hand in Hand mit dem Ziel, die bestmögliche medizinische Versorgung sicherzustellen.
Pflegefachfrauen/-männer sind dabei nicht nur für die Unterstützung in der Grundpflege der Patienten verantwortlich, vielmehr haben sie jederzeit den Überblick über den Gesundheitszustand des Patienten. Hierbei überwachen sie auch seine gesundheitliche Entwicklung, organisieren therapeutische Maßnahmen und assistieren bei medizinischen Eingriffen. Gesundheits- und Krankenpfleger sind ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Patienten, seinen Angehörigen sowie Ärzten und Therapeuten.
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner betreuen und pflegen Menschen jeden Alters. Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen bei der Mobilisation, Körperpflege, Nahrungsaufnahme und anderen täglichen Aktivitäten. Im ambulanten Pflegebereich arbeiten Pflegefachkräfte auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken. Darüber hinaus sind sie für Organisations- und Verwaltungsaufgaben, wie die Ermittlung des Pflegebedarfs, die Erstellung der Pflegeplanung, sowie die Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen verantwortlich. Auch bei der Patientenaufnahme, im Qualitätsmanagement, bei der Steuerung von Krankenhausabläufen und der Pflegeüberleitung in den häuslichen Bereich tragen sie Verantwortung. In Absprache mit den zuständigen Ärztinnen und Ärzten versorgen sie z.B. Wunden und führen Infusionen, Injektionen und Blutentnahmen durch. Zudem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten angeordnete Medikamente und bereiten sie auf operative Eingriffe vor.
Beginn: jährlich zum 1. April / 1. August / 1. Oktober
Dauer: 3 Jahre
Die Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/-mann dauert 3 Jahre. Sie setzt sich im Wechsel aus theoretischem und praktischem Unterricht in der Krankenpflegeschule sowie der praktischen Ausbildung zusammen. Im Wechsel befinden Sie sich 4 bis 10 Wochen im Praxiseinsatz im Helios Klinikum Schwelm sowie 4 bis 6 Wochen für den Theorie- und Praxisunterricht in der Kranken- und Kinderkrankenpflegeschule am Helios Universitätsklinikum Wuppertal.
Die Ausbildung hat das Ziel, pflegerisches Wissen auf dem neuesten Stand der Forschung zu vermitteln. Wir gestalten den Unterricht teilnehmerorientiert, indem wir Sie als Mitgestalter verstehen. Team- und Projektarbeit sowie selbstorganisiertes Lernen stehen im Vordergrund.
Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften, der Medizin, der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie aus Recht, Politik und Wirtschaft gestalten den theoretischen Unterricht sehr vielseitig.
Die Ausbildung endet mit den schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen.
(Pflegeberufegesetz (PflBG))
Voraussetzung für den Zugang zu der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist
- der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
- der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
- einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt,
- einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
- einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGB1. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGB1. I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer, oder
- der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
Voraussetzung ist, dass die Person
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist und
- über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (Sprachniveau C1 empfohlen).
Technische Voraussetzungen:
- PC oder Notebook
- Word oder OpenOffice Writer
- Internetzugang
- E-Mail-Adresse
1. Ausbildungsjahr: 1298,90 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1350,65 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1567,08 Euro