Radiologietechnologe: innen arbeiten interprofessionell an der Nahtstelle zwischen Mensch, Technik und Medizin. Sie führen in allen Gebieten der Radiologie (Radiologische Diagnostik und Intervention, Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Dosimetrie) eigenverantwortlich radiologisch-technische Untersuchungen durch. Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit fertigen sie Röntgenbilder an, bedienen bildgebende Geräte (wie Computer- und Magnetresonanztomographen oder Ultraschallgeräte) und bearbeiten und analysieren die von ihnen erstellten Bilder.
Im Bereich der Strahlentherapie werden Patient: innen mit Tumorerkrankungen mit ionisierenden Strahlen behandelt. Im Teilbereich der Nuklearmedizin werden für die Diagnostik und die Therapie radioaktive Substanzen verwendet.
Während der dreijährigen Ausbildung in unserer MTR-Schule lernen unsere Auszubildenden die Basis, um selbständig zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen.
Der Ausbildungsgang dauert 3 Jahre, beginnt erstmals am 01.06.2023 und dann jeweils am 01.10. eines Jahres.
Durch praktische Einsätze in unserem Institut für Radiologie und Neuroradiologie der Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden unter der Leitung von Professorin Dr. Dr. med. S. Tritt (Bereich der konventionellen Diagnostik, CT, MRT, Angiographie und Mammographie) und unseren Kooperationspartnern (Bereiche Strahlentherapie und Nuklearmedizin) wird der theoretische Unterricht ergänzt.
Moderne und multimediale Lehr- und Lernformen, wie Smart-Board, iPad Mini und die Lernplattform „Lernbar“ unterstützen das Lernen unserer Auszubildenden.
Ausgewählte Medizinpädagoge: innen, Praxisanleiter: innen, Praxisbegleiter: innen und qualifizierte Fachkräfte wie auch Dozent: innen begleiten unsere Auszubildenden in Theorie und Praxis. Ebenso erhalten unsere Auszubildenden Zugang zur hauseigenen Bibliothek mit Zugriff auf mehr als 18.000 Bücher und Publikationen.
Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden bei einer 5-Tage-Woche. Unseren Schüler: innen stehen 30 Urlaubstage pro Jahr zu. Für Verpflegung ist im Personalcasino gesorgt. Schutzkleidung wird vom Klinikum für die Dauer der Ausbildung zur Verfügung gestellt. Nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVAöD) verdienen unsere Schüler: innen in der MTR-Ausbildung (Stand 01.03.2024):
- im ersten Ausbildungsjahr 1215,24 Euro
- im zweiten Ausbildungsjahr 1275,30 Euro
- im dritten Ausbildungsjahr 1372,03 Euro
Seit der Entdeckung der Röntgenstrahlen 1895 durch Wilhelm Conrad Röntgen hat sich dieser Beruf stets weiterentwickelt und neue Fachgebiete sind hinzugekommen.
Mit der Reformierung des MTA-Gesetz von 1993 wurden die Ausbildungsziele in den jeweiligen Fachrichtungen modernisiert sowie die MT-Ausbildungen kompetenzorientiert ausgestaltet.
Grundlage der Ausbildung ist ab 01.01.2023 das Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) incl. der dazugehörigen Ausbildungs-und Prüfungsordnung.
Den Medizinischen Technologinnen und Medizinischen Technologen für Radiologie stehen Tätigkeitsfelder in Kliniken, radiologischen Praxen oder niedergelassenen Praxen offen und manche verwirklichen sich in der klinischen Forschung, an Universitäten oder in der Industrie. Eine Spezialisierung auf Fachgebiete der Röntgentechnologie (CT/MRT, Angiographie, Mammographie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie) bietet sich an.
§8 MTBG
(1) Die Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen vermittelt die für die selbstständige Berufsausübung in dem jeweiligen Beruf erforderlichen fachlichen und methodischen Kompetenzen einschließlich der zugrundeliegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion. Darüber hinaus vermittelt sie personale und soziale Kompetenzen.
(2) Die Vermittlung erfolgt entsprechend dem anerkannten Stand medizinischer, medizinisch-technischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse.
(3) Den Auszubildenden wird vermittelt, ihre persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig anzuerkennen und lebenslanges Lernen als Teil der eigenen beruflichen Biographie zu verstehen.
Wenn Du die folgenden Fragen mit „JA!“ beantworten kannst bist Du richtig:
- Bin ich einfühlsam und habe Freude am Umgang mit Menschen verschiedenen Alters?
- Interessiere ich mich für medizinische, technische und soziale Inhalte und Aufgaben?
- Kann ich körpernah mit kranken und pflegebedürftigen Menschen umgehen?
Die Ausbildung vermittelt die für den beruflichen Erfolg zentralen technischen, wissenschaftlichen, personalen und berufspraktischen Kompetenzen. Neben der Vermittlung der erforderlichen medizinischen, biologischen, physikalischen und technischen Grundlagen liegt der Fokus auf den Fachbereichen der Radiologie (Radiologische Diagnostik und Intervention, Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Dosimetrie). Strahlenschutz sowie Qualitätsmanagement betreffen alle drei Fachbereiche und sind im gesamten Ausbildungsverlauf integriert.
Die Vernetzung von theoretischem Wissen und praktischer Anwendung sorgt ab dem ersten Semester für einen aufbauenden und ineinandergreifenden kontinuierlichen Theorie-Praxis-Transfer.
Bei Wohnraumbedarf bitte in der Personalabteilung anfragen.
- Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung
- Einsatzgebiet Radiologie
- Einsatzgebiet Strahlentherapie
- Einsatzgebiet Nuklearmedizin
- Interprofessionelles Praktikum
- Dosimetriepraktikum
- Ein mittlerer Schulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, die mindestens zwei Jahre dauert.
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt
- gesundheitliche und persönliche Eignung
- Sprachniveau B2 in Deutsch ist erforderlich für Zuwanderer
- Sollte der Schulabschluss nicht in Deutschland erworben worden sein, muss eine Gleichwertigkeitsbestätigung des ausländischen Schulabschlusses vorgelegt werden (gemäß Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern - Freizügigkeitsgesetz/EU - § 5 FreizügG/EU). Ausländische Bewerber: innen aus Nicht-EU-Staaten müssen vor Beginn der Ausbildung eine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen.
- vollendetes 17. Lebensjahr
- Laptop
- Masernimpfnachweis
65199 Wiesbaden