So helfen wir Ihnen
Gerne planen und organisieren wir mit Ihnen die weitere Versorgung nach dem Klinikaufenthalt bei uns. Bitte setzen Sie sich innerhalb von drei Werktagen nach Aufnahme mit dem Stationsarzt/-ärztin und dem Team von der Sozialberatung in Verbindung. Ihre Station stellt auf Anfrage gerne den Kontakt zu unserer Sozialberatung her. Unsere Mitarbeiter:innen unterstützen Sie bei allen sozialen Fragen, zum Beispiel bei der Organisation eines Pflegedienstes oder eines Pflegeplatzes.
Unserer Schwerpunkte in den einzelnen Fachbereichen
- Erstberatung und Hilfestellung zu Ansprüchen bei onkologischen Erkrankungen wie Anschlussheilbehandlung, Schwerbehinderung, Zuzahlungsbefreiung und Transport bei Chemo- oder Strahlentherapie
- Beratung und Hilfestellung zur Versorgung im häuslichen Umfeld z.B. SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung)
- Pflege- und Hospizeinrichtung
- Beratung und Hilfestellung bei Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht
- Beratung und Informationen zu finanziellen Ansprüchen z.B. Krankengeld, Sozialleistungen und Härtefond
Wir beraten und unterstützen Eltern mit chronisch kranken Kindern, verhaltensauffälligen, geistig, seelisch oder körperlich behinderten Kindern. Dabei berücksichtigen wir die versicherungsrechtlichen und sozialrechtlichen Ansprüche und begleiten Sie über den gesamten Zeitraum der Behandlung.
Bei folgenden Themen sind wir für Sie da:
- Organisation, Vermittlung und Vernetzung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe
- Antrag zum Feststellungsverfahren einer Schwerbehinderung
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
- Antrag auf Rehabilitation und auf Fahrtkostenerstattung
- Begleitung bei Widersprüchen
- Antrag auf Haushaltshilfe und auf Zuzahlungsbefreiung/ Chronikerregelung
- Anbindung von Pflegediensten
- Sozialmedizinische Nachsorge
- Versorgung mit Hilfsmitteln in der Häuslichkeit
- Befunderstellung z.B. zum Ausschluss bzw. Feststellung einer möglichen Kindeswohlgefährdung oder zur Empfehlung von Leistungen über den §35a SGB VIII bzw. des § 2 Abs. 1 SGB IX. oder des § 99 SGB IX i. V. m. § 53 Absatz 1 Satz 1 SGB XII
Während des stationären Aufenthalts erfolgen wöchentliche fachübergreifende Teambesprechungen mit Ärzt:innen, Pflegepersonal, Sozialarbeiter:innen sowie Physio- und Kunsttherapeut:innen.
- Beratung und Hilfestellung zur Versorgung im häuslichen Umfeld z.B. SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung)
- Hospizeinrichtung
- Beratung und Hilfestellung bei Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht
- Beratung und Information finanziellen Ansprüchen z.B. Krankengeld, Sozialleistung und Härtefond
- wöchentliche fachübergreifende Teamsitzungen mit Ärzt:innen und Pflegedienst, Ergo- und Physiotherapeut:innen, Sozialberatung und Psycholog:innen
- Beratung und Organisation geriatrischer Rehabilitation
- Beratung und Vermittlung von Kurzzeit- und Verhinderungspflegen
- Überleitung in vollstationäre Pflegeeinrichtung
- Beratung und ggf. Antragstellung gesetzlicher Betreuungen
- Kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige
- Informationen zur Vorbeugung und Erkennen von Erkrankungen
- Praktischen Anleitungen
- Informationen zu Hilfsmitteln
- Informationen zu externen Hilfsangeboten
- Rehabilitation-Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Hüft-, Knie- und Schultergelenk- Operationen
- Möglichkeit zwischen ambulanter und stationärer AHB zu wählen
- Informationen über Kostenträger
- Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten