Wir bieten allgemeine Sprechzeiten an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Tel.: (030) 94 01-15400, -15415
Fax: (030) 94 01-55409, -54449
Notfall Hotline
Nehmen Sie im Notfall Kontakt zu uns auf: 24 Stunden täglich erreichbar
Tel.: (030) 94 01-15460/-55470
Einige psychische Störungen können am besten durch einen stationären Aufenthalt behandelt werden. Dazu gehören unter anderem Angststörungen, Depressionen, Essstörungen oder auch Psychosen.
Wenn die ambulante Behandlung nicht ausreicht, aber eine vollstationäre Behandlung nicht notwendig ist: In diesen Fällen behandeln wir Kinder und Jugendliche in unserer Tagesklinik. Ihr Kind bleibt dabei in der vertrauten heimischen Umgebung und kommt nur an den Wochentagen zu uns in die Klinik
In unserer psychiatrischen Institutsambulanz bieten wir Diagnostik, Beratung und Nachsorge bei psychiatrischen, psychosomatischen und psychosozialen Störungen bei Kindern und Jugendlichen.
Bei psychischen oder psychiatrischen Notfällen bietet unsere Notfallambulanz Kindern und Jugendlichen aus den Bezirken Reinickendorf und Pankow schnelle Hilfe – rund um die Uhr.
Manchmal muss eine akute seelische Krise sofort behandelt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Kind oder der Jugendliche aus psychischen Gründen akut sich selbst (Selbstgefährdung) oder andere gefährdet (Fremdgefährdung). Das können stark ausgeprägte psychische Symptome sein, z.B. im Rahmen einer schweren Essstörung, einer Zwangsstörung oder bei akuten psychotischen Beschwerden.
Wir bieten in unserer Notfallambulanz schnelle und unkomplizierte Hilfe. Wenn notwendig, nehmen wir junge Patienten sofort auf unsere spezielle Station zur Krisenintervention auf.
Wir beraten und unterstützen seelisch und körperlich beeinträchtigte Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern und Bezugspersonen während der teilstationären oder stationären klinischen Behandlung in der KJP und anschließend bei Bedarf auch ambulant.
Bei folgenden Themen sind wir für Sie da:
- Vorbereitung der poststationären Nachsorge (Orientierung und Entscheidungshilfe bezüglich möglicher Hilfeangebote, Unterstützung bei der Entwicklung von Perspektiven, Einleitung und Begleitung der Umsetzung)
- Informierung über die Anträge zum Feststellungsverfahren einer Schwerbehinderung oder Leistungen der Pflegeversicherung
- Informierung und Beratung über verschiedene Hilfeformen der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung), der Eingliederungshilfe und schulische Fördermaßnahmen
- Unterstützung bei der Anbindung an das Jugendamt, den Teilhabefachbereich, das SIBUZ, den KJPD oder sonstige relevante Institutionen
- Vernetzung des bereits vorhandenen Helfersystems
- Planung, Durchführung von und Teilnahme an Hilfekonferenzen bei Bedarf
- Beratung zu schulischen und berufsbildenden Perspektiven im Übergang Schule/Beruf; ggf. Unterstützung bei Schreiben an Institutionen
- Informierung über spezifische Beratungsangebote und Beratungsstellen
- Unterstützung bei der Überleitung in eine stationäre Wohnform; ggf. Begleitung zu WG-Besichtigungen und sonstigen Amtsterminen
- Beratung und Unterstützung z. B. zum Ausschluss bzw. zur Feststellung einer möglichen Kindeswohlgefährdung oder zur Empfehlung von Leistungen über den § 35a SGB VIII bzw. des § 2 Abs. 1 SGB IX oder des § 99 SGB IX i. V. m. § 53 Absatz 1 Satz 1 SGB XII
(030) 94 01-15450
(030) 94 01-15453
(030) 94 01-15440
(030) 94 01-15470
(030) 94 01-15460
(030) 94 01-15420