Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?
Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.
Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen in der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.
- Einleitung von Anschlussheilbehandlungen (AHB)
- Einleitung von stationären Nach- und Weiterbehandlungen in Spezialeinrichtungen (u.a. Geriatrie, neurologische Frührehabilitation)
- Einleitung von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
- Beratungen zu Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes
- Herstellung von Kontakten zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
- Beratung zum Sozialhilferecht und ggf. Antragstellung
- Beratung der an Krebs erkrankten Patienten
Zusätzlich werden auch die Patientinnen und Patienten der Gemeinschaftspraxis für Strahlentherapie beraten und Rehabilitationsmaßnahmen eingeleitet.
- Beratung zu Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
- Vermittlung von Kurzzeitpflegeplätzen und vollstationären Heimplätzen
- Vermittlung von ambulanten Pflegediensten
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
- Information über Hausnotrufsysteme und "Essen auf Rädern" und andere ambulante Hilfsangebote
Patienteninformation Enlassmanagement
Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!