Impfen beim Säugling oder Kind – wie funktioniert's?
Impfungen enthalten entweder einen Bruchteil des Erregers, oder einen Erreger, der selber nicht krankmachen kann, dem echten Erreger aber sehr ähnlich ist.
Das Immunsystem baut nach Kontakt mit der Impfung Abwehrstoffe (Antikörper) auf. Wird ein Mensch mit dem echten Erreger infiziert, machen die gebildeten Abwehrstoffe diesen unschädlich, oder verhindern dessen Ausbreitung.
Impfungen werden in der Regel in den Muskel gespritzt oder oral, also über den Mund, eingenommen.
Die meisten erzeugen einen guten Schutz schon nach der ersten Impfung. Durch eine Wiederholung im richtigen Abstand wird der Schutz gegen die Infektion verstärkt und hält jahrelang, wenn nicht sogar das ganze Leben.
Wann welche Impfung für mein Neugeborenes oder Kind?
Der richtige Zeitpunkt für Standardimpfungen ist im sogenannten Impfkalender der STIKO festgelegt. Die STIKO ist die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut und wird vom Bundesgesundheitsministerium berufen.
Die Empfehlung der STIKO wird einmal im Jahr auf ihre Richtigkeit und Aktualität geprüft und zum Teil geändert. Der Impfkalender reicht vom Säuglingsalter bis zu Senior:innen, also über die gesamte Lebensspanne.
So sieht der Impfplan für Säuglinge und Kinder aus
Im Säuglings- und Kleinkindalter werden Impfungen bei den Vorsorgeuntersuchungen für das gelbe U-Heft besprochen und meistens auch durchgeführt. Daraus ergibt sich ein Impfplan. Die möglichen Nebenwirkungen einer Impfung werden vor jeder Injektion besprochen.
Sechste Lebenswoche
Die erste Schutzimpfung ist bereits für die sechste Lebenswoche vorgesehen. Sie wird oral verabreicht und schützt vor dem Rotavirus. Ohne Impfung kann eine Infektion im Säuglingsalter sehr gefährlich sein.
Zweiter Monat
Wenn der Säugling zwei Monate alt ist, steht die erste Kombinationsimpfung an: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Haemophilus Influenza B, Hepatitis B, Kinderlähmung (Polio) und Pneumokokken. Als Kombinationsimpfung wird die gleichzeitige Verabreichung mehrerer Impfstoffe bezeichnet, die sich gegen verschiedene Erreger richten. Diese Impfstoffe heißen Kombinationsimpfstoffe. Darüber hinaus empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für alle Säuglinge ab dem Alter von zwei Monaten eine Impfung gegen Meningokokken B (MenB).
Erster Geburtstag
Ab dem ersten Geburtstag sollte dann eine Immunisierung gegen Meningokokken C (Hirnhautentzündung), Windpocken, Masern, Mumps und Röteln folgen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Kombinationsimpfung. Im Alter von 14 Monaten sollte ein Kind die sogenannte Grundimmunisierung erreicht haben.
Jugend- und Erwachsenenalter
Einige Impfungen müssen im Jugend- und/oder Erwachsenenalter aufgefrischt werden. Dazu zählen zum Beispiel der Schutz gegen Tetanus und Diphtherie alle 10 Jahre. Wurden Impftermine im Kindesalter vergessen oder verpasst, können fehlende Impfungen, wie Hepatitis B oder die Masernimpfung nachgeholt werden. Um dies zu vermeiden, empfehlen unsere Expert:innen, den Impfpass sehr sorgfältig zu führen.
Besondere Impfungen im Kinder-und Jugendalter, wie zum Beispiel eine Impfung gegen Grippe-Viren oder eine Immunisierung gegen Windpocken sowie Reiseimpfungen sollten individuell mit den behandelnden Ärzt:innen besprochen werden.
Impfschutz für die Gesundheit von allen
Eine vollständige Grundimmunisierung schützt nicht nur das Kind selbst. Auch andere Kinder in der Kita oder der Schule, wie auch die Geschwister und Eltern, sind dadurch vor Krankheiten besser geschützt. Wenn 95 Prozent aller Personen, die miteinander Kontakt haben oder miteinander leben, geimpft sind, nennt man das Herdenimmunität. Dabei ist vor allem wichtig, dass auch Erwachsene ihren eigenen Impfpass im Blick haben und gegebenenfalls Impfungen auffrischen lassen.
Rund zehn Prozent der deutschen Bevölkerung stehen laut der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) dem Thema Impfen kritisch gegenüber. Prof. Dr. Wirth sieht hier die Herausforderung. Dieser Bevölkerungsanteil sei „zwar skeptisch gegenüber Impfungen, in der Praxis aber zumeist diskussionsbereit und letztlich offen gegenüber Impfungen. Diese Eltern gilt es mit guten Informationen vom Impfen zu überzeugen.“
Was sollten Sie über die HPV-Impfung wissen?
Seit 2007 gibt es die Möglichkeit und die klare Empfehlung, Mädchen und Jungen ab dem neunten Lebensjahr gegen HPV (Humanes Papillomavirus) impfen zu lassen. Die Impfung gilt als gut verträglich und wurde in den letzten zwölf Jahren über 270 Millionen Mal verabreicht. Die Virus-Infektion wird durch Sexualkontakt übertragen und heilt meistens aus. Die Viren bleiben aber weiterhin im Genitalbereich nachweisbar und ansteckend, selbst, wenn sich die Betroffenen kerngesund fühlen. Die Infektion mit HPV kann Mädchen und Jungen betreffen, oder aber Frauen und Männer. Folgeerkrankung der HPV-Infektion sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen Tumore im Genitalbereich bei Frauen und Männern sowie Tumore im Mundbereich.
Mögliche Nebenwirkungen der Impfung bei Kindern
Je nach Impfstoff tritt bei etwa 20 Prozent der Geimpften eine leichte Rötung oder Schwellung der Impfstelle auf. Diese ungefährlichen Impfreaktionen an der Einstichstelle zeigen, dass der Körper auf die Impfung reagiert. Diese Irritationen klingen in der Regel nach wenigen Tagen wieder ab.
Zu weiteren möglichen Nebenwirkungen zählen leichte Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen oder auch Übelkeit und Durchfall. Diese betreffen weniger als 10 Prozent der Geimpften. Diese Krankheitsanzeichen dauern in der Regel nicht länger als zwei Tage und sind ebenfalls ungefährlich.
Nach Impfungen mit Lebendimpfstoffen, wie dem Mumps- Masern-, Röteln-Impfstoff kann selten eine schwache Form der Masern auftreten. Die Ausprägung ist allerdings nur leicht und nicht ansteckend.
Allgemein gilt Impfen als sehr sicher. Die Verträglichkeit von Impfstoffen wird bei der Zulassung genau überprüft und auch im Nachgang überwacht. Jede Impfkomplikation, die stärker ausfällt als üblich, wird in Deutschland gründlich erfasst, sorgfältig analysiert und untersucht.
Wer trägt die Kosten?
In Deutschland ist die Kostenübernahme für Standardimpfungen für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Immer vorausgesetzt, die jeweilige Impfung wurde vorher genau auf ihre Sicherheit geprüft. Versicherte von Privaten Krankenkassen erhalten in Deutschland in der Regel ebenfalls alle Standardimpfungen erstattet.