Herzrhythmusstörungen erkennen
Bei wiederholtem Herzrasen (tachykarden Herzrhythmusstörungen) kann zum Beispiel eine EPU notwendig werden. Für eine Ablation, also die Behandlung des Herzrasens oder -stolperns, ist sie unerlässlich, weil nur durch die EPU die Art der Herzrhythmusstörung ermittelt werden kann. Liegt ein zu schneller Herzrhythmus (Tachykardie) vor, kann dieser auch sofort während der EPU behandelt werden. Dabei wird ein bestimmtes Gewebe mit Hochfrequenzenergie oder Kühlung verödet und entfernt. Bei Patient:innen mit wiederkehrender Bewusstlosigkeit kann die EPU auch wichtige Informationen über die Notwendigkeit einer Herzschrittmachertherapie liefern.
So läuft die Elektrophysiologische Untersuchung ab
Die minimalinvasive Untersuchung findet in der Regel unter örtlicher Betäubung statt. Je nach Art der Störung dauert sie etwa 30 Minuten bis zwei Stunden, in komplizierten Fällen auch länger.
Im Verlauf der EPU werden kleine Kunststoffschläuche in die Venen in der Leiste eingeführt. Darüber werden kleine Elektrodenkatheter zum Herzen geleitet. An der gewünschten Position kann über die Elektroden ein EKG direkt aus dem Herzen abgeleitet werden.
Dieses sogenannte „intrakardiale“ EKG hilft dabei, die Herzrhythmusstörungen genauer abzubilden. Bleiben die Störungen während der Untersuchung aus, kann die Ärztin oder der Arzt sie über elektrische Impulse aus dem Elektrodenkatheter auch selbst auslösen.
Nach Abschluss der Untersuchung werden die Kunststoffschläuche aus der Leiste entfernt und ein Druckverband für drei bis vier Stunden angelegt. Während dieser Zeit müssen die Patient:innen flach auf dem Rücken liegen, damit keine Blutungen in der Leiste auftreten.
Risiken bei der EPU
Bei Eingriffen mit Kathetern kann es zu kleinen Blutungen kommen oder zu Thrombosen oder Embolien, also zur Bildung von Blutgerinnseln, die auch an eine andere Stelle im Körper geschwemmt werden können. Schwerwiegendere Komplikationen treten bei der EPU äußerst selten auf.
Herzrhythmusstörungen, die bei der EPU ausgelöst werden, verschwinden in der Regel von selbst. Ansonsten werden sie von der Ärztin oder vom Arzt noch während der Untersuchung wieder behoben.