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Leben mit Herzschrittmacher: Was muss ich beachten?

An einen Herzschrittmacher gewöhnen Sie sich in aller Regel schnell. Trotzdem sollten Sie im Alltag einige Sicherheitshinweise beachten. Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten rund um solche Implantate für Sie zusammengestellt.

 

01. Oktober 2022
Gefahr für Herzschrittmacher - elektromagnetische Strahlung

Sicherheit geht vor

Ein Herzschrittmacher oder Defibrillator wird nach einer Weile nur selten als Fremdkörper empfunden. Je nach Grund der Implantation spüren Sie meist eher die positiven Folgen und leben beschwerdefreier. Trotzdem sollten Sie sich im Alltag weiterhin bewusst bewegen und sich stets an einige wichtige Sicherheitsregeln halten.

Nach dem Einsetzen eines Herzschrittmachers oder Defibrillators werden Sie umfassend über Sicherheitsvorkehrungen und mögliche Risiken aufgeklärt. Einen ersten Überblick liefern Ihnen unsere folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen. Fragen Sie im Zweifel aber stets bei Ihren betreuenden Kardiolog:innen oder dem Hersteller Ihres Herzschrittmachers oder Defibrillators nach.

Wie laufen die Kontrolltermine ab? 

Bitte nehmen Sie Ihre individuellen Kontrolltermine für Ihr eingesetztes Gerät rechtzeitig und regelmäßig wahr. Die Kontrollen finden etwa ein- bis zweimal im Jahr statt, zu Beginn oft etwas häufiger. Bei der Kontrolle des Geräts können auch Programmierungen vorgenommen werden. Alle Ergebnisse notieren wir in Ihrem Geräteausweis.

Bitte suchen Sie unabhängig von den Kontrollterminen umgehend eine ärztliche Praxis auf, wenn Sie eines oder mehrere dieser Symptome bemerken:

  • ungewöhnliches Herzklopfen oder Herzrasen ohne vorhergehende körperliche Belastung
  • Schwindel, Gleichgewichtsstörungen oder Umfallen (Synkope)
  • verlangsamter Puls
  • Schockimpuls Ihres Defibrillators
  • Rötung, Erhitzung, Schmerzen oder Flüssigkeit an der Implantationsstelle
  • Konturen des Geräts unmittelbar unter der Haut

Was muss ich bei anderen Untersuchungen beachten?

Bitte bringen Sie Ihren Geräteausweis zu jeder medizinischen Behandlung mit und informieren Sie die behandelnden Ärzt:innen über Ihren implantierten Herzschrittmacher oder Defibrillator.

Die meisten Untersuchungen können Sie uneingeschränkt wahrnehmen, etwa Ihren Besuch in einer zahnärztlichen Praxis. Einige Untersuchungen und Eingriffe sind für Sie allerdings ungeeignet, zum Beispiel Verfahren, die mit Magnetfeldern oder Mikrowellen arbeiten:

  • Magnetresonanztomographie (MRT) oder Magnetresonanzangiographie (MRA)
  • Mikrowellen-Katheterablation
  • Diathermie-Therapien (Hochfrequenz, Kurzwelle oder Mikrowelle)
  • Transurethrale Nadelablation (TUNA) der Prostata (Gewebeabtragung über Radiofrequenzwellen)

Andere medizinische Verfahren können nur eingeschränkt durchgeführt werden, meist unter bestimmten Vorsichtsmaßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Computertomographien (CT), Ultraschalluntersuchungen oder Hochenergiebestrahlungen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird in diesen Fällen die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen vornehmen.

Beeinflusst der Herzschrittmacher meinen Beruf?

Ein Schrittmacher oder Defibrillator schränkt Ihre berufliche Tätigkeit kaum ein. Die meisten Berufstätigen kehren nach dem Einsetzen ins Arbeitsleben zurück. Nur sehr wenige Berufe sind mit Implantaten aus Sicherheitsgründen nicht vereinbar, etwa, weil Berufstätige starken Magnetfeldern ausgesetzt sind.

Beachten Sie aber auch bei der Arbeit stets unsere allgemeinen Sicherheitshinweise bezüglich Autofahren, elektronischen Geräten und Freizeit.

Welche Sport- und Freizeitaktivitäten sind möglich?

Sport ist grundsätzlich erlaubt – und sogar empfehlenswert. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab, welche Sportarten für Sie geeignet sind.

Vermeiden sollten Sie in der Regel Sportarten, bei denen das Gerät oder die Elektroden Schaden nehmen könnten, etwa, weil Sie leicht stürzen oder Stöße abbekommen könnten. Gerade der Brustbereich sollte nicht überbeansprucht werden, etwa durch Schläge auf die Brust oder kräftige Armbewegungen. Kraft- und Kampfsportarten oder auch Tennis eignen sich daher ebenso wenig wie besonders belastende Sportarten.

Tauchen ist bis zu einer Wassertiefe von etwa fünf Metern möglich. Danach könnte der zunehmende Wasserdruck das Gehäuse des Herzschrittmachers oder des Defibrillators beschädigen.

Darf ich Auto fahren?

Mit einem Herzschrittmacher ist das Autofahren zumeist uneingeschränkt möglich. Bei Defibrillator-Patient:innen hängt die Fahrtauglichkeit von der Grunderkrankung ab: Wurde Ihr Defibrillator zur Vorbeugung eingesetzt, dürfen Sie nach der Wundheilung wieder hinter das Steuer. Haben Sie ihn jedoch aufgrund einer lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörung erhalten, müssen Sie in der Regel drei bis sechs Monate aufs Autofahren verzichten.

Bitte schnallen Sie sich auch mit einem Herzschrittmacher oder Defibrillator immer an. Der Anschnallgurt stellt keine Gefahr für das Gerät dar. Vorsicht ist allerdings bei eigenhändigen Reparaturen oder Wartungen geboten: Die elektrische Zündung des Motors kann eine Gefahrenquelle darstellen. Beugen Sie sich daher lieber nicht mit dem Oberkörper über den laufenden Motor Ihres Kraftfahrzeugs.

Was muss ich im Umgang mit technischen Geräten beachten?

Signale elektronischer Geräte können Herzschrittmacher und Defibrillatoren stören. Zwar blenden spezielle Schutzschaltungen in den Schaltkreisen die meisten dieser sogenannten elektromagnetischen Interferenzen (EMI) aus. Trotzdem erfordert der Umgang mit einigen Geräten besondere Vorsichtsmaßnahmen, über die Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und die Hersteller der Herzschrittmacher und Defibrillatoren informieren.

Vorsicht bei Alltagsgeräten

Von den folgenden Geräten sollten Sie in der Regel Abstand von etwa einer halben Armlänge einhalten:

  • Maschinen mit Vibration oder starken Feldern wie Bohrmaschinen oder Elektroschweißgeräte
  • Werkzeuge wie Lötkolben, Entmagnetisierungsgeräte und Phasenprüfer-Schraubenzieher
  • Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschinen und Tischsägen
  • Geräte mit Elektromotoren
  • Verbrennungsmotoren mit Zündkerzen wie Rasenmäher
  • elektrische Gartengeräte wie Heckenscheren
  • elektrische Decken und Heizkissen
  • Lautsprecher, etwa an Stereoanlagen
  • Antennen von Amateur- und CB-Funkanlagen
  • Fernsteuerungen, etwa von Modellflugzeugen
  • Schusswaffen

Beachten Sie auch die speziellen Warnschilder von Störquellen in Sicherheitsbereichen, zum Beispiel bei Kraftwerken, großen Generatoren, elektrischen Umspannwerken oder Rundfunksendern.

Welche Geräte sind für Sie unbedenklich?

Die folgenden Geräte können Sie in der Regel ohne Einschränkungen nutzen. Bitte beachten Sie dabei aber immer die Informationen des Herstellers Ihres Herzschrittmachers oder Defibrillators. Diese können in Einzelfällen abweichen.

Mobiltelefone

Die meisten Hersteller empfehlen einen Abstand von zehn bis 15 Zentimetern zwischen einem Mobiltelefon und dem implantierten Gerät. Bitte transportieren Sie Ihr Handy oder Smartphone daher nicht in der Brusttasche. Telefonieren Sie am besten mit dem Handy am Ohr der Körperseite, die dem Implantat gegenüberliegt.

Unterhaltungselektronik

Unproblematisch ist in der Regel auch Ihr Umgang mit audiovisuellen Geräten wie Fernsehern, Radios, Stereoanlagen, Computern, Druckern und Faxgeräten. Vorsicht geboten ist jedoch bei Lautsprechern und alten Röhrenfernsehern: Lautsprecher verfügen oft über Magnete, die das Signal Ihres implantierten Geräts stören können. In Fernsehern mit Röhrenbildschirm ist eine sogenannte Entmagnetisierungsspule verbaut, die beim Ein- und Ausschalten ebenfalls ein elektrisches Feld entstehen lässt.

Haushaltsgeräte

Die folgenden Haushaltsgeräte können Sie ohne Bedenken benutzen, sofern vom Hersteller nicht anders angegeben:

  • allgemein: Staubsauger
  • Badezimmer: Haartrockner, Elektrorasierer, Waschmaschine, Wäschetrockner, Lockenstab
  • Küche: Geschirrspüler, Elektroherd, Mikrowelle (nicht über das laufende Gerät beugen), Küchengeräte wie Mixer, Toaster und elektrische Dosenöffner

Was muss ich auf Reisen und beim Fliegen beachten?

Bitte stimmen Sie sich vor größeren Reisen mit Ihren Ärzt:innen ab. Diese können Sie zur Kontrolle untersuchen und wenn nötig, Sie über Kardiolog:innen und Krankenhäuser an Ihrem Reiseziel informieren. Nehmen Sie auf Reisen immer Ihren Herzschrittmacher- beziehungsweise Defibrillatoren-Ausweis mit. Bitte meiden Sie schweres Tragen – das gilt auch für Ihr Gepäck. Auf lange Touren mit großem Campingrucksack sollten Sie zum Beispiel besser verzichten.

Wenn Sie per Flugzeug reisen, zeigen Sie bitte an der Sicherheitsschleuse Ihren Geräteausweis vor. Meistens werden Sie dann nicht mit dem Metalldetektor, sondern von Hand durchsucht. Die Detektoren haben zwar in der Regel keinen Einfluss auf Ihren Herzschrittmacher oder Defibrillator, können aber unnötig Alarm auslösen. Der Flug selbst ist für Sie unbedenklich.

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