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Masern: Eine ernstzunehmende Erkrankung

Masern gehören zu den hochansteckenden übertragbaren Krankheiten. Gefürchtet sind sie vor allem wegen einer schweren Form der Gehirnentzündung, die als Spätkomplikation noch Jahre nach der akuten Erkrankung auftreten kann und die in fast allen Fällen zum Tod führt. Lesen Sie hier, was Sie über Masern wissen müssen.

07. März 2025
Vater kümmert sich zu Hause um seine kranke kleine Tochter

Masern (englisch: Measles) werden durch das Masernvirus ausgelöst. Die Krankheit ist nur beim Menschen bekannt, weshalb eine Ansteckung auch ausschließlich durch eine Mensch-zu-Mensch Übertragung erfolgt. 2024 erkrankten in Deutschland 345 Personen an Masern, in den ersten beiden Monaten dieses Jahres wurden den Gesundheitsämtern bereits 46 Masern-Infektionen gemeldet (Stand: 27.02.2025).

Zuletzt trat die Infektionskrankheit in Europa wieder verstärkt auf: 2023 meldete die Weltgesundheitsorganisation aus 40 der 53 Mitgliedstaaten der WHO-Region Europa über 30.000 Masernfälle.

Übertragung und Ansteckungsgefahr

Die Viren verbreiten sich durch Sekrete und winzige Speicheltröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen in die Luft freigesetzt werden. "Nahezu jeder Kontakt zwischen einer ungeschützten Person und einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung", sagt Dr. Susann Eichler, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin im Medizinischen Versorgungszentrum in Ohrdruf.

Ansteckungsrisiko für Kinder und Erwachsene: Wer ist besonders gefährdet?

Personen ohne jeglichen Impfschutz und solche, die nach einer einmaligen Masern-Impfung gegebenenfalls nicht immun sind, haben ein besonders hohes Risiko für eine Ansteckung. Dazu gehören Säuglinge im ersten Lebensjahr, die aufgrund ihres Alters noch nicht geimpft werden können sowie junge Erwachsene, die in ihrer Kindheit Impfungen versäumt haben. Zusätzlich haben Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr, die sich nicht impfen lassen können, ein erhöhtes Risiko.

Ohrdruf - MVZ Ohrdruf

Ärztliche Leiterin, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin | Ohrdruf - MVZ Ohrdruf

Nahezu jeder Kontakt zwischen einer ungeschützten Person und einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung.

Bedeutung von Gemeinschaftseinrichtungen in der Verbreitung

Da Masern hochansteckend sind, verbreiten sie sich in Gemeinschaftseinrichtungen mit vielen ungeschützten Personen besonders schnell. So erlebte Berlin 2014/2015 einen Masernausbruch, der in einer Gemeinschaftseinrichtung seinen Ausgang nahm und in dessen Folge über 1300 Menschen an Masern erkrankten. Laut Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales waren 86 Prozent der Erkrankten nicht gegen Masern geimpft.

Masernschutzgesetz und Masernimpflicht

Seit März 2020 besteht eine Masernimpflicht. Diese sieht vor, dass Kinder ab einem Jahr beim Besuch einer Kita eine Masernimpfung vorweisen müssen. Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres muss auch die zweite Impfung nachgewiesen werden. Ältere Kinder müssen die zweifache Impfung für den Besuch der Schule nachweisen.

"Während in Kindergärten die Aufnahme ungeimpfter Kinder verweigert werden kann, ist die Sachlage in Schulen oftmals komplizierter, denn die Schulpflicht steht vor der Impflicht. Allerdings können Bußgelder gegen die Eltern erhoben werden, wenn kein Nachweis über die Impfung vorgelegt wird", sagt Dr. Eichler. 

Das Masernschutzgesetz hält darüber hinaus fest, dass auch Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und die in einer medizinischen Einrichtung arbeiten, eine zweimalige Impfung oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen das Masern-Virus nachweisen müssen. Für letzteres werden in der Regel der Nachweis der IgG-Antikörper im Blut benötigt.

Masern werden vor allem mit dem typischen Hautausschlag in Verbindung gebracht. Was viele nicht wissen: Maserninfizierte sind bereits drei bis fünf Tage vor dem Auftreten des Hautausschlags ansteckend, und diese Ansteckungsgefahr bleibt für bis zu vier Tage nach dem Erscheinen des Ausschlags bestehen.

Grundsätzlich verläuft die Erkrankung in zwei Krankheitsphasen, dem Vorstadium und dem Hauptstadium.

Frühe Symptome von Masern und Koplik-Flecken

Die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) beträgt bei Masern circa acht bis zehn Tage. Dann beginnt das rund vier bis fünf Tage dauernde Vorstadium, das vor allem durch allgemeine Krankheitszeichen gekennzeichnet ist:

  • hohes Fieber
  • Abgeschlagenheit
  • trockener Husten
  • Schnupfen
  • Entzündung im Nasen-Rachen-Raum
  • Halsschmerzen
  • Lichtempfindlichkeit, manchmal auch mit Bindehautentzündung

Nach weiteren zwei bis drei Tagen entwickeln sich auf der Wangenschleimhaut weiße Beläge, die sogenannten Koplik-Flecken. In der Regel steigt das Fieber jetzt nochmal an. Zum Ende des Vorstadiums hin sinkt das Fieber wieder.

Typische Krankheitsentwicklung: Das Hauptstadium

Im Hauptstadium entwickelt sich der charakteristische Hautausschlag. Dabei zeigen sich bräunlich-rosafarbene Flecken zuerst im Gesicht und hinter den Ohren, um sich dann immer weiter auszubreiten. Der Ausschlag dauert etwa vier bis sieben Tage an und wird von einem Fieberanstieg begleitet.

Typische Symptome in dieser Phase sind:

  • nochmals stark ansteigendes Fieber, oft auch Fieberkrämpfe
  • Verstärkung der Symptome aus dem Vorstadium
  • Hautausschlag 
  • geschwollene Lymphknoten im Halsbereich

Der Hautausschlag verändert mit der Zeit seine Farbe und geht von Rot in Violett über, bis er nach rund vier bis sieben Tag anfängt zu verblassen. Die Haut beginnt, sich zu schuppen. Erst, wenn der Hautausschlag komplett verschwunden ist, gelten Masernerkrankte als nicht mehr ansteckend.

Ohrdruf - MVZ Ohrdruf

Ärztliche Leiterin, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin | Ohrdruf - MVZ Ohrdruf

Sollten Anzeichen einer Masernerkrankung festgestellt werden, ist die kinder- oder hausärztliche Praxis im Vorfeld über einen geplanten Besuch zu informieren, damit angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Zusätzlich muss auch die besuchte Schule oder der Kindergarten über eine Infektion informiert werden.

Richtiges Verhalten bei Masernverdacht

In vielen Ländern, so auch in Deutschland, sind Masern meldepflichtig. Für die Bundesrepublik gilt: Laut Infektionsschutzgesetz müssen der Verdacht auf eine Erkrankung beziehungsweise die nachgewiesene Krankheit vom behandelnden Arzt oder dem Labor ans Gesundheitsamt gemeldet werden.

Ein Erregernachweis durch das Labor gilt heute bei einem Masernverdacht als unerlässlich. Dabei wird ein Rachenabstrich (seltener auch eine Urinprobe) mit dem sogenannten RT-PCR Nachweis auf das Virus hin untersucht.

"Sollten Anzeichen einer Masernerkrankung festgestellt werden, ist die kinder- oder hausärztliche Praxis im Vorfeld über einen geplanten Besuch zu informieren, damit angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Zusätzlich muss auch die besuchte Schule oder der Kindergarten über eine Infektion informiert werden", sagt Dr. Eichler.

Gefährliche Komplikationen im Blick

Masern können zu langwierigen Verläufen und schweren Komplikationen führen. "Aufgrund der Schwächung des Immunsystems während der Erkrankung können Komplikationen auftreten, was bei etwa jedem zehnten Betroffenen der Fall ist", sagt die Kinderärztin.  

Schwere Komplikationen bei Masern

Durch das geschwächte Immunsystem ist der Körper oft nicht in der Lage, andere Krankheitserreger optimal abzuwehren. Möglich sind beispielsweise folgende Komplikationen:

  • bakterielle Superinfektionen
  • Mittelohrentzündungen
  • Lungenentzündungen
  • Gehirnentzündungen

"Die Gehirnentzündung tritt bei etwa einem von 1.000 Masernfällen auf und ist äußerst gefährlich", sagt die Kinder- und Jugendärztin. Es wird geschätzt, dass bis zu 20 Prozent der Patienten mit Gehirnentzündung versterben, bis zu 30 Prozent erleiden bleibende Schäden.   

Risiko von Spätfolgen wie der sklerosierenden Panenzephalitis

Eine sehr seltene, aber gefürchtete Spätkomplikation der Masern ist die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Die rund sechs bis acht Jahre nach der akuten Erkrankung auftretende Gehirnentzündung verläuft immer tödlich. Das Risiko, an dieser schweren Komplikation zu erkranken, ist für Kinder bis 5 Jahre am größten (circa 1 von 1700 bis 3300 erkrankten Kindern) – ältere Masern-Patienten haben ein geringeres Risiko.

Kombi-Impfung: Welche gibt es, wann werden sie geimpft?

Die Masern-Impfung gehört zu den von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen. Die STIKO ist die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut und wird vom Bundesgesundheitsministerium berufen.

Die Masernimpfung ist in Deutschland nur in Form einer Kombi-Impfung erhältlich. Folgende Kombinationsimpfstoffe sind laut Paul-Ehrlich-Institut verfügbar:

  • 3-fach Impfung Masern-Mumps-Röteln (MMR)
  • 4-fach-Impfung Masern-Mumps-Röteln-Windpocken (MMRV)

Die MMR sowie die MMRV Impfungen sind Lebendimpfungen. Das heißt, sie enthalten abgeschwächte, aber vermehrungsfähige Erreger. Diese erzeugen eine Immunreaktion ohne jedoch eine Erkrankung auszulösen. In Deutschland wird eine zweimalige Impfung im Alter von 11 Monaten und 15 Monaten empfohlen.

Ist der Masern-Impfstatus bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen unklar, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), die Schutzimpfungen nachzuholen.

Impflücken schließen: Warum eine zweite Impfung wichtig ist

Die zweite Impfung ist keine Auffrischungs- oder Booster-Impfung. Vielmehr schließt sie die Impflücke, die nach der ersten Impfung besteht. Denn: Schätzungsweise zeigen acht Prozent aller Geimpften nach der ersten Impfung keine Immunantwort, weshalb sie nicht vor einer Infektion geschützt sind.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Masern

1. Wie machen sich Masern bemerkbar?

Rund acht bis zehn Tage nach der Infektion zeigen sich erste allgemeine Krankheitszeichen mit hohem Fieber, Halsschmerzen, Husten und Belägen an der Wangenschleimhaut. Erst einige Tage später zeigt sich der typische Hautausschlag.

2. Kann ich Masern bekommen, wenn ich geimpft bin?

Es wird geschätzt, dass rund acht Prozent der Geimpften nach der ersten Impfung nicht immun gegen Masern-Viren sind. Sie sind daher nicht vor einer Infektion geschützt. Diese Impflücke wird erst durch die zweite Impfung geschlossen.

3. Sind Masern für Erwachsene ansteckend?

Obwohl die Masern oft als "Kinderkrankheit" bezeichnet werden, können grundsätzlich Menschen jeden Alters erkranken, wenn sie keine Immunität gegen das Masern-Virus besitzen. Dazu zählen auch Erwachsene, die nicht geimpft oder nur Teilgeimpft sind, sofern sie keine Maserninfektion durchgemacht haben. "Nach erfolgreicher Überwindung der Erkrankung besteht lebenslanger Schutz vor einer erneuten Infektion", sagt Dr. Eichler.

Weitere Informationen zum Thema Masernimpfung finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter Masernschutz.de sowie im RKI-Ratgeber Masern.

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