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U-Untersuchungen: Wann sie stattfinden, was Ihr Kind können muss

Direkt nach der Geburt eines Babys findet die erste der sogenannten U-Untersuchungen statt, die U1. Bis zum Beginn des 6. Lebensjahres werden es insgesamt neun Untersuchungen sein, in denen Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt genauestens überprüft, ob sich Ihr Kind gut und gesund entwickelt. Wir sagen Ihnen, was in den einzelnen Terminen kontrolliert wird.  

14. Oktober 2024
Freizeit mit Kind

U-Untersuchungen: Ein Überblick

Die ersten Lebensjahre eines Kindes sind voller Entwicklungssprünge. Die wenigsten Eltern können dabei beurteilen, ob sich ihr Kind altersgerecht entwickelt oder Verzögerungen vorliegen. Um Auffälligkeiten oder mögliche gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, gibt es die Baby- und Kleinkinderuntersuchungen U1 bis U9, die im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) festgehalten werden. Während in der U1 bis U3 die Früherkennung von Krankheiten oder Fehlbildungen im Vordergrund steht, liegt der Fokus ab der U4 darauf, Entwicklungsverzögerungen schnellstmöglich zu erkennen.

Für Schulkinder schließen sich die Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 an, im Jugendalter folgen die J1 und J2. Die Kosten für U1 bis U9 sowie für die J1 tragen alle gesetzlichen Krankenkassen. Die drei als zusätzlich geltenden Untersuchungen U10, U11 und J2 hingegen werden nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

„Das frühzeitige Erkennen von Krankheiten oder Entwicklungsstörungen ermöglicht auch eine frühzeitige Intervention. Beispielsweise kann eine unreife oder dysplastische Hüfte, die im Ultraschall-Screening im Rahmen der U3 auffällt, früh und unkompliziert mit einer Spreizhose adäquat behandelt werden, bevor überhaupt Symptome auftreten. Eine früh erkannte Sprachentwicklungsverzögerung macht eine pädiatrische Höruntersuchung notwendig. In manchen Fällen sind Hörstörungen ursächlich und können schnell behoben werden. Die Sprache kann sich dann ganz normal entwickeln“,  sagt Dr. Bastian Klinkhammer, Facharzt im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin im Helios Klinikum Krefeld.

Helios Klinikum Krefeld

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

Eine unreife oder dysplastische Hüfte, die im Ultraschall-Screening im Rahmen der U3 auffällt, kann früh und unkompliziert mit einer Spreizhose behandelt werden, bevor überhaupt Symptome auftreten. 

U1 bis U9: Die Frühuntersuchungen für Kinder im Detail

Die U1-Untersuchung

Ein Kind ist erst wenige Minuten alt, wenn seine erste Untersuchung stattfindet. Mit der Neugeborenen-Untersuchung U1 wird geprüft, ob das Baby die Geburt gut überstanden hat. Dazu wird jeweils fünf und zehn Minuten nach der Geburt der APGAR-Wert erhoben. Die Buchstaben stehen für Atmung, Puls, Grundtonus (Bewegung und Muskelspannung), Aussehen und Reflexe. Eine Bewertung zwischen acht und zehn Punkten gilt als optimal. Um zu kontrollieren, dass das Baby unter der Geburt ausreichend mit Sauerstoff versorgt war, wird der pH-Wert des Nabelschnurblutes bestimmt. Nicht zuletzt wird das Baby in der U1 auf erkennbare äußere Fehlbildungen hin untersucht.

Zusätzlich zur U1 werden den Eltern spezielle Früherkennungsuntersuchungen angeboten, die zwischen U1 und U2 stattfinden. Dazu zählen die Tests auf angeborene Herzfehler, angeborene Stoffwechselstörungen und der Neugeborenen-Hörtest.

Bis zur U7 werden bei allen U-Untersuchungen das Körpergewicht, die Größe und der Kopfumfang gemessen und im Gelben Heft dokumentiert. Während der Kopfumfang bei der U7 zum letzten Mal gemessen wird, wird der Body-Mass-Index (BMI) ab jetzt regelhaft berechnen.

Die U2-Untersuchung

Die U2 findet frühestens am dritten und spätestens am zehnten Lebenstag eines Kindes statt. Kam das Baby im Krankenhaus zur Welt, wird die zweite U-Untersuchung in der Regel dort durchgeführt. Wurde es in einem Geburtshaus oder zu Hause entbunden, müssen die Eltern für die U2 einen Termin in der Kinderarztpraxis vereinbaren.

Bei der U2 wird das Baby nochmals umfassend körperlich untersucht, um angeborene Fehlbildungen oder Erkrankungen auszuschließen. Zudem wird geprüft, ob eine behandlungsbedürftige Neugeborenengelbsucht vorliegt. Dazu wird die sogenannte Bilirubin-Konzentration im Blut gemessen. Steigt diese über einen bestimmten Grenzwert, muss das Neugeborene eine Lichttherapie zum Abbau des Bilirubins erhalten.

„Durch die noch unreife Leber können die Abbauprodukte des Blutes in den ersten Lebenstagen noch nicht so schnell abgebaut werden. Dadurch entsteht die gelbliche Verfärbung an der Haut, die Gelbsucht, und im Blut finden sich erhöhte Bilirubinwerte. Für die meisten Neugeborenen stellt dies kein Problem dar. In manchen Fällen kommt es aber zu einer sehr starken Bilirubinerhöhung. Diese kann unbehandelt zu Schäden am Gehirn führen. Daher werden die Bilirubinwerte frühzeitig erfasst. Zu hohe Werte werden mittels Phototherapie im Krankenhaus schnell behandelt, bevor die Werte in gefährliche Bereiche ansteigen können“, erklärt Dr. Bastian Klinkhammer. 

Die U3-Untersuchung

Am besten vereinbaren Eltern direkt nach der Entlassung aus der Geburtsklinik den U3-Termin in ihrer Kinderarztpraxis. Denn: Die dritte U-Untersuchung findet bereits zwischen der vierten und fünften Lebenswoche eines Kindes statt. Ab jetzt dienen die U-Untersuchungen verstärkt der Früherkennung von Entwicklungsverzögerungen. Wenn das Baby circa einen Monat alt ist, prüft die Kinderärztin oder der Kinderarzt beispielsweise, ob es in Bauchlage bereits für wenige Sekunden den Kopf halten, die Hände spontan öffnen oder mit den Augen einem Gegenstand beziehungsweise nahen Gesichtern folgen kann.

Im Rahmen der U3 werden zudem per Ultraschall die Hüftgelenke des Babys untersucht. Mit dem Screening auf Hüftgelenksdysplasie (Hüftreifungsverzögerung) und Hüftgelenksluxation (Hüftausrenkung) soll eine mögliche Fehlstellung der Hüftgelenke frühestmöglich erkannt werden. 

Impfberatung und Kontrolle des Impfstatus sind von der U3 bis zur U9 in allen U-Untersuchungen vorgesehen und werden auch entsprechend im Gelben Heft vermerkt. 

Dr. Bastian Klinkhammer: „Nicht zuletzt empfiehlt die STIKO ab einem Alter von sechs Wochen die Rota-Virus Schluck-Impfung. Neu ist zudem die Empfehlung zur einmaligen RSV-Prophylaxe für alle Neugeborenen zu Beginn beziehungsweise während der RSV-Saison.

Die vierte U-Untersuchung findet in der Zeit zwischen dem dritten und vierten Lebensmonat statt. Um eine verzögerte Entwicklung auszuschließen, kontrolliert die Kinderärztin oder der Kinderarztunter anderem, ob das Baby in Bauchlage den Kopf mindestens eine Minute heben oder sich auf den Unterarmen abstützen kann. Bei der körperlichen Untersuchung wird beispielsweise geprüft, ob die Knochenspalte im Kopf (Fontanelle) noch ausreichend groß für das weitere Schädelwachstum ist. Außerdem wird nochmals das Sehen und Hören getestet.

 

Nicht zuletzt interessieren sich die Ärztin oder der Arzt für die soziale Kompetenz des Kindes. So achten sie darauf, ob das Baby das Lächeln einer Bezugsperson erwidert oder entsprechend reagiert, wenn es von einer Bezugsperson angesprochen wird.

 

Spätestens zur U4 sollte die erste der von der STIKO empfohlenen Kombinationsimpfungen durchgeführt werden.

Zwischen dem sechsten und siebten Lebensmonat findet die U5 statt. Das Baby ist nun etwa ein halbes Jahr alt und wird immer aktiver.

 

Auch bei dieser U-Untersuchung liegt der Fokus wieder auf der Früherkennung von Entwicklungsverzögerungen. Die Kinderärztin oder der Kinderarzt prüft erneut das Seh- und Hörvermögen. Das Richtungshören sollte nun ausgeprägt sein, das heißt: Ein Baby sollte erkennen können, aus welcher Richtung eine Schallwelle kommt. Außerdem wird darauf geschaut, ob das Kind seinen Kopf im Sitzen gut halten und gezielt nach Gegenständen greifen kann.

Die sechste Vorsorgeuntersuchung findet zwischen dem zehnten und 12. Lebensmonat statt und wird daher auch Einjahresuntersuchung genannt. Kinderärztin oder Kinderarzt schauen danach, wie beweglich das Kind ist und wie gut es bereits seinen Körper kontrollieren kann.

 

Dafür wird unter anderem geprüft, ob das Kind mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen kann oder ob es sich bereits von allein in den Stand hochzieht. Im Bereich der sprachlichen Entwicklung interessiert die Ärztin oder den Arzt, ob das Kind Laute nachahmt und Doppelsilben („da-da“) äußert. Bezüglich der sozialen Kompetenz werden die Eltern auch danach gefragt, ob ihr Kind zwischen vertrauten und fremden Menschen unterscheiden kann.

Für die U7 oder auch Zweijahresuntersuchung müssen Eltern zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat ihres Kindes – also rund um den zweiten Geburtstag – einen Termin in der Kinderarztpraxis vereinbaren. Wie zuvor geht es vor allem um die Früherkennung von Entwicklungsverzögerungen. Nach der körperlichen Untersuchung und einem wiederholten Test auf Sehstörungen steht bei der U7 vor allem die geistige Entwicklung im Mittelpunkt. Das Kind sollte Zwei-Wort-Sätze bilden und rund zehn Wörter (ohne Mama und Papa) sprechen können. Außerdem wird der Kinderarzt oder die Kinderärztin prüfen, ob es einfache Aufforderungen versteht. Im Bereich der sozialen Kompetenz geht es darum, wie sich das Kind in einer Gruppe mit anderen Kindern verhält oder ob es schon rund 15 Minuten alleine spielen kann.

Bei der achten U-Untersuchung ist das Kind etwa vier Jahre alt, sie wird zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat durchgeführt. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung liegt erneut auf der Beurteilung der sprachlichen, sozialen und motorischen Entwicklung. Neben der körperlichen Untersuchung inklusive Sehtest wird getestet, ob das Kind über ein Blatt hüpfen und einen Stift korrekt halten kann. Außerdem wird überprüft, ob es Sechs-Wort-Sätze bilden kann. In der Regel sind Kinder in diesem Alter sehr wissbegierig und stellen häufig "Warum?"- "Wieso?"- oder "Weshalb?"-Fragen.

Die letzte der Kleinkinduntersuchungen, die U9, ist zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat vorgesehen. Das Kind ist nun etwa fünf Jahre alt. Erneut stehen das frühe Erkennen von Entwicklungsverzögerungen im Mittelpunkt. Die Kinderärztin oder der Kinderarzt prüft, ob das Kind fehlerfrei spricht und Ereignisse richtig wiedergeben kann. Zudem wird die Beweglichkeit geprüft: Das Kind sollte – sowohl rechts als auch links – auf einem Bein hüpfen können. Auf Treppen geht es wechselfüßig ("Erwachsenenschritt") hinauf und hinunter. Im Bereich der sozialen Entwicklung interessiert, ob das Kind sich beim Spielen mit anderen abwechseln und Dinge teilen kann.

 

Die U9 ist die letzte Untersuchung, die im Gelben Heft vermerkt wird.

Tipp: Mit Online-Terminrechnern lässt sich schnell und einfach eine personalisierte Übersicht für die eigenen Untersuchungstermine erstellen. 

Die Untersuchungen für Grundschulkinder und Jugendliche

Die erste der beiden zusätzlichen Untersuchungen für Kinder im Grundschulalter ist die U10. Sie sollte zwischen dem siebten und achten Lebensjahr stattfinden. Es wird geprüft, ob Entwicklungs- oder Verhaltensstörungen vorliegen, die therapeutisch behandelt werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel:

 

  • Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) und Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)
  • Rechenstörung / Rechenschwäche (Dyskalkulie)
  • ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung)
  • Schlafstörungen
  • Essstörungen
  • gewalttätiges Verhalten

Zwischen dem neunten und zehnten Lebensjahr erfolgt die zweite zusätzliche Kinderuntersuchung, die U11. In ihrem Mittelpunkt steht nochmals das frühe Erkennen von Schulleistungs- sowie Entwicklungs- und Verhaltensstörungen. Die Kinderärztin oder der Kinderarzt wird sich zudem nach der Mediennutzung und dem Freizeit- und Sportverhalten des Kindes erkundigen.

 

Wichtig: Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Krankenkasse die Kosten der U10 und U11 erstattet.

Die erste Untersuchung für Jugendliche, die J1, sollte im Alter zwischen 12 und 14 Jahren erfolgen, spätestens jedoch bis zum 15. Geburtstag.

 

In der ersten Jugenduntersuchung werden Größe und Gewicht kontrolliert, sowie Blut- und Urinproben genommen. Ein spezielles Augenmerk liegt auf möglichen wachstumsbedingten Fehlhaltungen, chronischen Erkrankungen, Essstörungen (Magersucht genauso wie Adipositas) oder problematischem Mediennutzungsverhalten. Die J1 kann zudem dazu genutzt werden, den Umgang mit Suchtmitteln wie Nikotin oder Alkohol zu besprechen.

Die als Zusatzuntersuchung geltende J2 findet im Alter von 16 bis 17 Jahren statt und stellt die letzte Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche dar. In dieser Untersuchung geht es unter anderem darum, Pubertäts- und Sexualstörungen zu erkennen und eine entsprechende Behandlung einzuleiten. Zudem steht die Behandlung von chronischen Erkrankungen oder Haltungsschäden im Mittelpunkt – nicht zuletzt, da sie Einfluss auf die Berufswahl der Jugendlichen haben können.

 

Hinweis: Klären Sie bitte vorab, ob Ihre Krankenkasse die Kosten der Jugenduntersuchung J2 trägt

Quellen:

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Kinderuntersuchungsheft / Gelbes Heft (Stand November 2019)

Kinder- und Jugendärzte im Netz: Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche » Startseite » Kinderaerzte-im-Netz, zugegriffen am 15.08.2024

Robert Koch-Institut: RKI - Impfkalender, zugegriffen am: 15.08.2024

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