Gesetzliche Kindervorsorgeuntersuchungen
Selbst verborgene Gesundheitsstörungen lassen sich heute frühzeitig feststellen und behandeln. Dazu dienen zunächst die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Standard-Vorsorgeuntersuchungen.
Unter dem Motto „sicher und individuell“ verfolgen wir ein besonderes Konzept, um die Sicherheit von Mutter und Kind zu erhöhen. Darum gibt es zusätzlich zur Standardvorsorge weitere Untersuchungen zum Schutz Ihres Kindes.
Neugeborenen-Hörscreening
Hörstörungen bei Kindern wurden bislang häufig erst nach dem Spracherwerb entdeckt – und damit viel zu spät. Um sie früher feststellen und behandeln zu können, bieten alle Helios Kliniken seit dem Jahr 2000 ein Hörscreening für Neugeborene an. Seit 2009 ist dieses Verfahren zur Früherkennung deutschlandweit eine anerkannte Krankenkassenleistung.
Bei der Untersuchung messen wir die otoakustischen Emissionen Ihres Kindes, also die Signale, die das Ohr selbst aussendet. Wird dabei eine Hörschädigung diagnostiziert, bieten wir bei uns alle modernen Möglichkeiten der Therapie.
Herzfehlerscreening mit Oxymetrie
Nicht alle Herzprobleme werden bei der kinderärztlichen Untersuchung mit dem Stethoskop entdeckt. Diese können wir mit einer einfachen und schmerzlosen Messung des Sauerstoffgehalts im Blut (Oxymetrie) feststellen. Mit der Pulsoxymetrie, der Messung mithilfe eines Lichtsensors wird der Sauerstoffgehalt im Blut bestimmt. So können lebensbedrohliche Herzfehler besser entdeckt werden. Zu wenig Sauerstoff kann auf einen kritischen angeborenen Herzfehler hinweisen. Für die Untersuchung ist keine Blutabnahme nötig.
Bei auffälligen Befunden folgt eine Ultraschalluntersuchung, ein Elektrokardiogramm oder eine Echokardiographie, sodass notwendige Behandlungsmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden können.
Untersuchung des Hüftgelenks
Pflicht ist eine Untersuchung des Hüftgelenks erst bei der Untersuchung U3 (vierte bis sechste Lebenswoche). Wir führen sie jedoch bereits in den ersten Lebenstagen durch, um eine Therapie, wenn nötig, so früh wie möglich einleiten zu können.
Tandem-Massenspektrometrie
Mit diesem Labortest untersuchen wir das Blut Ihres Kindes auf angeborene Stoffwechselkrankheiten. Gefährliche Störungen im Stoffwechsel können wir so frühzeitig feststellen, um Folgeschäden zu vermeiden.
Mit weiteren bewährten Bluttests (dafür werden fünf Tropfen Blut benötigt) untersuchen wir Ihr Kind auf verschiedene angeborene Immundefekte und Hormonstörungen, die behandelbar sind, unerkannt aber zu bleibenden geistigen und körperlichen Behinderungen beim Kind führen würden. Im Mittel ist ein Kind von 1.000 Neugeborenen betroffen.
Vor dem Test werden Sie über das Untersuchungsspektrum aufgeklärt und es wird das schriftliche Einverständnis von Ihnen eingeholt.
Unblutige Bilirubinmessung
Bilirubin ist das Abbauprodukt des roten Blutfarbstoffs. Nach der Geburt ist die Leber noch nicht in der Lage, Bilirubin abzubauen und auszuscheiden. Steigt der Bilirubin-Spiegel zu stark, kann sich der Farbstoff im Gehirn ablagern und Schäden hervorrufen.
Wir überprüfen den Bilirubin-Gehalt des Blutes, um bei Bedarf Gegenmaßnahmen zu ergreifen – und zwar „unblutig“, also ohne Ihrem Neugeborenen Blut abzunehmen. Eine Blutentnahme wird nur bei sehr hohen Werten erforderlich.
In diesem Text finden Sie hilfreiche Tipps über den Umgang mit Neugeborenen.