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Wenn das Verlangen zum Zwang wird

Sucht ist das zwanghafte Verlangen nach bestimmten Substanzen oder Verhaltensweisen, die Missempfindungen und negative Gedanken vorübergehend lindern und erwünschte Empfindungen auslösen. Obwohl die Süchtigen sich und andere damit schädigen, wird der Konsum der Substanz oder die Verhaltensweise fortgesetzt.

Arbeitskreis - Team - Beratung

Was ist Sucht?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Sucht 1957 folgendermaßen definiert: „Sucht ist ein Zustand periodischer oder chronischer Vergiftung, hervorgerufe durch den wiederholten Gebrauch einer natürlichen oder synthetischen Droge“ und gekennzeichnet durch vier Kriterien:

  • ein starkes Verlangen zur Einnahme und Beschaffung des Suchtmittels,
  • eine Tendenz zur Dosissteigerung (Toleranzerhöhung),
  • die psychische und meist auch körperliche Abhängigkeit von der Wirkung der Substanz,
  • die Schädlichkeit für den Einzelnen und/oder die Gesellschaft.

Wo beginnt Sucht?

Die Grenzen sind fließend und und das Spektrum der Sucht reicht von einem schädlichen Gebrauch bis hin zur Abhängigkeit. Einige werden nicht abhängig und gehen wieder in einen normalen Gebrauch über.

Manchmal entwickelt sich eine Abhängigkeit aus gesellschaftlichen Verpflichtungen heraus oder im Rahmen von Belastungssituationen und Krisen. Die durch die Substanz ausgelösten Effekte werden als positiv erlebt, die negativen Erlebnisse und Gefühle verdrängt. Manchmal liegt auch eine psychische Erkrankung vor, die durch das Suchtmittel „behandelt“ wird. Es findet eine Selbstmedikation statt.

Wo und wie kann ich mir Hilfe suchen?

Erste Anlaufstelle ist die Hausärztin oder der Hausarzt. Sie oder er kann zunächst eine Überweisung ausstellen oder direkt an Selbsthilfegruppen oder an eine Suchtberatung verweisen. Psychiatrische Kliniken sind mittlerweile auch spezialisiert und bieten Entgiftungsbehandlungen an.

Nach einer Entgiftungstherapie kann eine weitere psychotherapeutisch-psychiatrische Versorgung notwendig werden. Psychische Begleiterkrankungen und auch körperliche Erkrankungen durch den chronischen Konsum machen eine stationäre Entgiftung erforderlich.

Anschließende Rehabilitationsbehandlungen, die von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung getragen werden, machen ein Antragsverfahren notwendig. Dafür ist eine Kontaktaufnahme mit einer Suchtberatungsstelle notwendig und dringend indiziert.

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