Zahnchirurgie: Wer kann behandelt werden?
Wir führen Zahnbehandlungen durch, die in einer „normalen" Zahnarztpraxis nicht durchgeführt werden können.
Das sind unter anderem:
- Behandlung von Kindern
- Behandlung von Patient:innen mit erheblichen Vorerkrankungen (stationäre Behandlung, intraoperative narkoseärztliche Begleitung und postoperative Überwachung)
- Behandlung von Patient:innen mit hohem Blutungsrisiko bei oder nach einer Operation
- Behandlung von schwerbehinderten oder dementen Patient:innen
Welche Behandlungen werden in der Zahnchirurgie durchgeführt?
Unser Behandlungsspektrum im Rahmen der zahnärztlichen Chirurgie beinhaltet unter anderem:
- Zahnextraktionen (Zahnentfernung)
- Zahnosteotomien, zum Beispiel operative Entfernung von Weisheitszähnen oder anderer verlagerter Zähne
- Behandlung von Entzündungen, zum Beispiel Eröffnung eines Abszesses
- chirurgische Zahnerhaltung, wie etwa durch eine Wurzelspitzenresektion
- chirurgische Maßnahmen zur Verbesserung des Prothesenlagers und des Knochenangebots vor Implantationen
- Behandlung von Zysten im Mund- und Kieferbereich
- chirurgische Eingriffe an der Mundschleimhaut beziehungsweise Mundschleimhautveränderungen
- chirurgische Behandlung von Risikopatienten
- chirurgische Maßnahmen im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung, zum Beispiel operative Zahnfreilegung und Transplantation von Zähnen
- Implantologie (Einbringen von künstlichen Zahnwurzeln zur Aufnahme eines festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatzes)
Zahnchirurgie: Behandlung in Vollnarkose möglich
In der Regel werden die genannten chirurgischen Eingriffe in örtlicher Betäubung durchgeführt. Nur unter besonderen Voraussetzungen finden diese Eingriffe unter Vollnarkose statt:
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- Patient:innen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen
- Patient:innen mit Behandlungsangst bei vorliegendem neurologischen/psychologischen fachärztlichen Attest
- gesonderte Indikationsstellung
Zahnchirurgie nach Unfällen
Unfälle passieren im Haushalt, beim Sport und im Straßenverkehr. Immer dann, wenn dabei das Gesicht oder der Mund verletzt wird, kommen die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg:innen zur Hilfe.
Die Unfälle im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich können unterschiedlichster Natur sein:
- Kinder, die sich beim Spielen in der Mundhöhle verletzen,
- Jugendliche, die sich beim Sport Zähne ausschlagen
- Erwachsene, die nach einem Verkehrsunfall einen gebrochenen Kiefer haben
Wir versuchen dabei - wann immer medizinisch möglich - auf minimalinvasive endoskopische Techniken zurückzugreifen, um sichtbare Narben in der Gesichtsregion so weit möglich zu vermeiden. Unsere Chirurg:innen legen zudem auf eine sofortige funktionelle Belastung wert. Das bedeutet, dass Sie bereits am Tag nach der Operation passiertes Essen zu sich nehmen können.
Moderne Behandlungsmethoden von Unfallfolgen
- transorale endoskopisch assistierte Osteosynthese von Gelenkfortsatzfrakturen des Unterkiefers (durch die Mundhöhle endoskopisch assistierte Knochenverbindung)
- Verwendung moderne Plattensysteme aus Titan zur funktionsstabilen Behandlung von Frakturen (Brüchen) von Ober- und Unterkiefer
- minimalinvasive Techniken ohne sichtbare Narben
- Physiotherapeut:innen und Logopäd:innen sorgen gemeinsam mit den Ärzt:innen und Pflegekräften für eine schnelle funktionelle Rehabilitation