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Gelbe Tonne

Abfallmanagement

Krankenhäuser sind Einrichtungen, die täglich große Mengen an Abfall produzieren. Dieses Abfallvolumen stellt eine Herausforderung für das Abfallmanagement dar, da es eine Vielzahl von Abfallarten gibt, die unterschiedliche Entsorgungsverfahren erfordern. 


Eine effektive Abfallmanagementstrategie ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Abfälle sicher und umweltgerecht entsorgt werden, um die Gesundheit von Mitarbeitern, Patienten und der allgemeinen Öffentlichkeit zu schützen. In diesem Zusammenhang spielen Krankenhäuser eine wichtige Rolle bei der Minimierung von Abfall und der Förderung einer nachhaltigen Zukunft. Erfahren Sie jetzt mehr zum Abfallmanagement und der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfall.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Am 1. Juni 2012 hat der Gesetzgeber das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erlassen, das eine nachhaltige und umweltgerechte Abfallwirtschaft in allen Bereichen regelt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz legt hierfür konkrete Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen fest und stellt sicher, dass diese umweltgerecht und ressourcenschonend erfolgt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus über die Vorgaben des KrWG informiert sind und diese im Arbeitsalltag konsequent umsetzen, um einen nachhaltigen Umgang mit Abfällen zu gewährleisten. Dabei ist die Fünfstufige Abfallhierarchie (§6 KrWG) zu beachten. 

 

Die Abfallhierarchie gilt im übrigen auch für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Viele enthalten neben einem oftmals kleinen Schadstoffanteil wertvolle Rohstoffe, die unsere Industrie dringend benötigt. 

Nachhaltige Abfallwirtschaft

Vermeidung:

Jede Maßnahme, die ergriffen wird, bevor ein Stoff, Material oder Erzeugnis zu Abfall geworden ist, und die dazu dient, die Abfallmenge sowie die schädlichen Auswirkungen des Abfalls auf Mensch und Umwelt oder den Gehalt an schädlichen Stoffen in Materialien und Erzeugnissen zu verringern. Hierzu zählen insbesondere die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung, die Wiederverwendung von Erzeugnissen oder die Verlängerung ihrer Lebensdauer sowie ein Konsumverhalten, das auf den Erwerb von abfall- und schadstoffarmen Produkten sowie die Nutzung von Mehrwegverpackungen gerichtet ist.

 

Vorbereitung zur Wiederverwendung:

Jedes Verwertungsverfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder für denselben Zweck verwendet werden können, für den sie ursprünglich bestimmt waren.

 

Recycling:

Jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung (siehe § 3 Abs. 25a) bestimmt sind.

 

Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung:

Jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis die Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie entweder andere Materialien ersetzen, die sonst zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären, oder indem die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen.

 

Beseitigung:

Jedes Verfahren, das keine Verwertung ist, auch wenn das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden.