Maskenpflicht im Klinikum
Alle, die sich in unseren Einrichtungen aufhalten, sollen jederzeit eine FFP2-Maske tragen. Ausnahme: Patienten und Mitarbeiter, die sich allein in ihrem Zimmer aufhalten oder dauerhaft ausreichend Abstand einhalten, können die Maske abnehmen. Patienten sollen immer dann Masken tragen, wenn sie sich nicht (ohne Besuch) in ihrem Bett oder allein in ihrem Zimmer befinden. Diese Pflicht gilt für Patienten ab sechs Jahren. Eine Maske muss getragen werden: auf dem Weg zu Untersuchungen, auf den Fluren oder auch, wenn wegen der Visite oder anderer Tätigkeiten Personal in den Zimmern arbeitet.