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Hände Akutgeriatrie

Aktuelle Besucherregelung

Wir nehmen die Ängste und Bedürfnisse unserer Patienten ernst. Deshalb erklären wir ganz genau, wie wir unsere Patientinnen und Patienten und deren Besuch schützen.

Besucher- und Patienteninformation

In unserem Klinikum sind täglich zwischen 15 und 18 Uhr Besuche möglich. Nach Absprache kann auch ein Besuch außerhalb dieser Zeiten erfolgen.
 

Besucherinnen und Besucher müssen gemäß des Infektionsschutzgesetzes ein negatives Testergebnis (max. 24h alt) vorlegen

Teststellen im Erzgebirgskreis

Auf den Seiten des Erzgebirgskreises finden Sie eine aktuelle Übersicht aller Teststellen des Landkreises.

Kontakt zu Station

Um direkt Kontakt zur passenden Station aufnehmen zu können, haben wir hier ein Telefonverzeichnis erstellt.

  • Es gilt die 1-1-1 Regel: Pro Tag, ein Besuch für max. eine Stunde
  • Alle Besucher müssen ein negatives Testergebnis (Schnelltest max. 24h alt, PCR-Test maximal 48h alt) vorweisen
  • Besuche sind täglich zwischen 15:00 und 18:00 Uhr möglich.
  • Besucher dürfen keine Erkältungssymptome aufweisen.
  • Eine FFP2-Maske ist während der gesamten Aufenthaltszeit zu tragen.
  • Die Händehygiene sowie die Husten- und Niesregeln sind einzuhalten.
  • Es ist auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten.
  • Besuche auf der Intensivstation sind nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich
  • Für die COVID-Station besteht weiterhin Besuchsverbot (Ausnahmeregelung bei Abschiednahme nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärzten ist selbstverständlich möglich)
Personen in ärztlicher Bekleidung mit FFP2 Masken stehen gemeinsam zusammen und beraten

Maskenpflicht im Klinikum

Alle, die sich in unseren Einrichtungen aufhalten, sollen jederzeit eine FFP2-Maske tragen. Ausnahme: Patienten und Mitarbeiter, die sich allein in ihrem Zimmer aufhalten oder dauerhaft ausreichend Abstand einhalten, können die Maske abnehmen. Patienten sollen immer dann Masken tragen, wenn sie sich nicht (ohne Besuch) in ihrem Bett oder allein in ihrem Zimmer befinden. Diese Pflicht gilt für Patienten ab sechs Jahren. Eine Maske muss getragen werden: auf dem Weg zu Untersuchungen, auf den Fluren oder auch, wenn wegen der Visite oder anderer Tätigkeiten Personal in den Zimmern arbeitet.