Was macht das Klinische Ethikkommitee?
Moderne Medizin ermöglicht heutzutage auch unter extremen Umständen Leben zu retten und zu erhalten. Dadurch entstehen immer wieder Situationen, die Patient:innen, Angehörige und Mitarbeiter:innen aus Medizin und Pflege vor schwierige und belastende Entscheidungen stellen. Fragen zu einer intensivmedizinischen Behandlung am Lebensende, zu lebensverlängernden Maßnahmen, zu Organspende oder der Umgang mit Patient:innenverfügung gehören zum Beispiel dazu.
Unser Klinisches Ethikkomitee (KEK) bietet Unterstützung dabei an, schwere Entscheidungen wohl abzuwägen. Engagierte und erfahrene Mitarbeiter:innen aus verschiedenen Fachbereichen und Berufsgruppen beraten bei Bedarf individuell und unbürokratisch. Das Klinische Ethikkomitee organisiert darüber hinaus Fortbildungen und Informationsveranstaltungen.
Was sind häufige Fragestellungen?
- Unklarer Patientenwille, da dieser sich nicht äußern kann
- Unstimmigkeiten in der Behandlung von Kindern
- Fragen der Therapiebegrenzung am Lebensende
- Wunsch nach Abschalten lebenserhaltender Geräte (Beatmung, künstliche Ernährung)
- Therapiereduktion bei unheilbar Kranken
- Aussagekraft einer Patientenverfügung für die aktuelle Situation
- Patientenwunsch ohne Vorliegen einer medizinischen Indikation
- Meinung der Bevollmächtigten konträr zur Patientenverfügung
- Maximaltherapie bei Demenz
- Ethische Vertretbarkeit einer Operation bei einem chronisch schwer erkrankten älteren Menschen
Wer kann eine Beratung durch das KEK anfordern?
Alle ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter:innen sowie Patient:innen und deren nächste Angehörige können das KEK kontaktieren. Bitte teilen Sie uns vor einer ethischen Beratung Ihre konkrete Fragestellung mit. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, über Email oder schriftlich mithilfe eines Kontaktformulars erfolgen.
Sie können sich auch an die jeweilige Stationsleitung wenden. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt und an die entsprechend Verantwortlichen weitergeleitet.
Wie geht es nach Einbeziehung des KEK weiter?
Die Mitglieder des KEK führen zeitnah eine gemeinsame Fallberatung durch. Das Beratungsergebnis wird durch die Vertreter des Ethikkomitee mit dem Antragsteller in einem persönlichen Gespräch besprochen, dass Beratungsergebnis wird schriftlich festgehalten, der Patientenakte beigefügt und dem Antragsteller in Kopie zugeleitet.
Es stellt lediglich eine Handlungsempfehlung dar. Die letzte Entscheidung obliegt den behandelnden Ärzten, die die rechtliche Verantwortung tragen. Alle Mitglieder des Ethikkomitees unterliegen der Schweigepflicht, so dass Sie sich vertrauensvoll an diese wenden können.