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Stuhlkreis mit Gruppen Gespräch

stationäre Psychotherapie

Im Rahmen unserer stationäre Psychotherapie werden vorrangig affektive Störungen, Somatisierungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und ausgeprägte Angststörungen behandelt.

Diagnostik und Therapieangebot:

Unser multiprofessionelles Team bestehend aus Ärzten, Psychologen, Pflegefachkräften, Heilerziehungspflegern, Ergo- und Sporttherapeuten sowie Sozialarbeitern arbeitet berufsübergreifend eng zusammen und begleitet Sie auf Ihrem Weg der Genesung.

Wir behandeln Patienten ab 18 Jahren in einer kleinen Gruppe von maximal 12 Personen. Diese sind dabei größtenteils in Zweibettzimmern mit eigenem Bad und WC untergebracht.  Die Besonderheit der Station liegt im gruppentherapeutischen Schwerpunkt sowie dem patientenverantwortlich geführten Stationsalltag. So gehören gemeinsam eingenommene Mahlzeiten im Gruppenraum, das gemeinschaftlich gestaltete Genussfrühstück sowie zusammen geplante Ausflüge zum grundlegenden Bestandteil der Therapie. Das Kernstück der Behandlung bildet die Gruppentherapie, die durch Einzeltherapie ergänzt wird. Die Gruppe bietet dabei den geschützten Rahmen, um neue Verhaltensweisen auszuprobieren und Rückmeldungen zu erhalten

Unser Konzept integriert auf verhaltenstherapeutischer Basis Elemente verschiedener Therapierichtungen. Das störungsübergreifende Behandlungsprogramm orientiert sich an achtsamkeitsbasierten Inhalten und dem Skillskonzept der Dialektisch Behavioralen Therapie (nach M. Linehan). Die Festlegung der Behandlungsdauer richtet sich nach Störungsbild und Behandlungsschwerpunkt und beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen. Die ersten Wochen werden dabei zu eingehender Diagnostik genutzt. In dieser Zeit soll es Ihnen ermöglicht werden, sich vollumfänglich auf das Therapiekonzept einzulassen. Ein wichtiger Bestandteil der erfolgreichen Therapie besteht in großzügigen Ausgängen und therapeutischen Belastungserprobungen, um neu erworbene Verhaltensweisen im Alltag zu trainieren. Dabei können Sie die frei zu gestaltende Zeit in der Innenstadt von Aue nutzen oder in den unmittelbar in der Nähe angrenzenden Waldgebieten spazieren gehen. Unser Stationsteam ist dabei ständig für Sie ansprechbar und unterstützt Sie während des Genesungsprozesses.

Obligatorisch

  • Standardisierte psychologische Diagnostik
  • Psychotherapeutische Einzelgespräche (kognitive Verhaltenstherapie)
  • Psychotherapeutische Gruppentherapie (therapiezielorientierte Gesprächsgruppen, Kommunikative Bewegungstherapie, Soziales Kompetenztraining, Skillstraining)
  • Kreativtherapie (Maltherapie, Ergotherapie, Musiktherapie)
  • Erlebenstherapie (Achtsamkeitstraining, Genussfrühstück)
  • Bewegungstherapeutische Angebote (Morgenspaziergang, Gymnastik, therapeutisch begleitetes Schwimmen)
  • Entspannungsverfahren (Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation)
  • Stressbewältigungstraining
  • therapeutische Ausflüge (u. a. tiergestützte Therapie)
  • Supportive und koordinierende Gespräche der Pflege

Optional

  • Medikamentöse Therapie
  • Aromatherapie
  • Laufgruppe
  • Nordic Walking
  • Beratung durch Sozialdienst
  • Ernährungsberatung
  • Biofeedback
  • Tiergestützte Therapie
  • Gartentherapie

Wir verstehen uns als Teilstück des Therapieverlaufes in der Genesung. Das bedeutet, dass ggf. auf bereits andernorts (ambulante Therapie, Vorbehandlungen) erarbeitete Inhalte Bezug genommen wird und wir die Patienten im letzten Therapieabschnitt vor allem auch darin unterstützen wollen, eine Brücke zu möglichen Weiterbehandlungen, Unterstützungen und Erhaltungshilfen zu schlagen.

Dazu können u.a. zählen:

  • Tagesklinik
  • ambulante psychotherapeutische und/oder psychiatrische Anbindung
  • Kontakt zu Selbsthilfegruppen, Sozialpsychiatrischer Dienst, Familienhilfe etc.
  • Planung einer Intervallbehandlung

Aufnahmemodalität

Die Kontaktaufnahme kann durch den einweisenden Arzt/Psychotherapeuten oder auch durch den Patienten selbst erfolgen.

unter der Telefonnummer (03771) 58 - 1509 (Angabe: „Anmeldung zur stationären Psychotherapie “)

  • Einweisungsschein des ambulanten Behandlers
  • Einverständnis des Patienten in die Stationsordnung und den Behandlungsvertrag