Suchen
Menü
Schließen

Videosprechstunde

Per Videosprechstunde können Sie Ihren Arzt oder Psychologe online konsultieren. Das erspart Wartezeiten und Anfahrtswege und senkt das Risiko, sich und andere mit Krankheitserregern anzustecken. In einigen, begründeten Fällen können Sie sich auf diesem Wege sogar krankschreiben lassen.

Eine Videosprechstunde ist ein virtueller Besuch Ihres Arztes oder Ihres Psychotherapeuten/Psychologen. Dabei kann der Arzt/Psychotherapeut Sie zu Ihren Symptomen und zur Krankengeschichte befragen, sichtbare Krankheitsanzeichen in Augenschein nehmen und - sofern auf dieser Basis möglich - eine Diagnose stellen sowie eine psychotherapeutische Sitzung anbieten. Außerdem kann der Arzt in begründeten Fällen Rezepte ausstellen und zuschicken und eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

Sowohl gesetzliche als private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Online-Sprechstunden. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist im Normalfall, dass die Anbieter eine datenschutzgeprüfte Abwicklung ermöglichen und die Beratung durch niedergelassene bzw. in der psychiatrischen Institutsambulanz tätige Ärzte durchgeführt wird. Bei privaten Versicherungen muss außerdem die Rechnungsstellung nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte erfolgen. Privat Versicherte erhalten dann, wie gewohnt, eine Rechnung, die sie einreichen können.

  • Der Erkrankte muss nicht trotz seiner Krankheitssymptome das Haus verlassen.
  • Er erspart sich lange Anfahrtswege und Wartezeiten.
  • Wer sich unsicher ist, ob er überhaupt einen Arzt aufsuchen muss, kann das per Videosprechstunde schnell und unkompliziert klären.
  • Wartezeiten für Termine werden entzerrt, weil der Patient auch weiter entfernte Ärzte konsultieren kann.
  • Der Patient vermeidet das Risiko, in der Arztpraxis sich selbst oder andere anzustecken
  • Möglichkeit eines Arzt-/Therapeutenkotaktes bei eingeschränkter Mobilität des Patienten

Der direkte Kontakt von Arzt und Patient bietet verschiedene Vorteile, die im digitalen Kontakt weniger gut funktionieren:

  • Eine Onlinebehandlung empfinden manche als unpersönlicher. Das kann sich negativ auf die vertrauensvolle Beziehung von Arzt und Patient und damit auch auf den Therapieerfolg auswirken.
  • Die Wahrnehmung des Arztes ist durch das Medium eingeschränkt. Manche Symptome werden daher möglicherweise eher übersehen.
     

Daneben gibt es viele andere Untersuchungen, die der Arzt nur im persönlichen Kontakt durchführen kann und die für eine Diagnose oder zur Beurteilung des Krankheitsverlaufs sein könnten. Solche Untersuchungen sind also im Rahmen einer Videosprechstunde nicht möglich. Es zählen dazu z.B.:
 

  • körperliche Untersuchungen (z.B. Pulsmessung, Abhören der Lunge, Abtasten)
  • apparative Diagnostik (z.B. Laboruntersuchungen, EKG, Röntgen, Ultraschal usw.)

Um an einer Videosprechstunde teilnehmen zu können, benötigen Sie ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher – sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. Viele Anbieter bieten allerdings, zur einfacheren Handhabung, auch eine App an.

Ärzte, die selbst Onlinesprechstunden anbieten, wickeln diese über einen datenschutzgeprüften Videodienstanbieter ab. Wenden Sie sich am besten an Ihre Versicherung, um zu klären, mit welchem Anbieter diese zusammenarbeitet. Oder ob sie bestimmte Angebote für Sie bereithält.

Zur Teilnahme an der Videosprechstunde erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Psychotherapeuten einen Termin sowie einen Link für die Teilnahme und entsprechende Zugangsdaten.

Vor der ersten Videosprechstunde müssen Sie Ihre Einwilligung erklären. Zur Teilnahme wählen Sie sich über den Link beim Videodienstanbieter ein. Dort warten Sie im „Online-Wartezimmer“, bis Sie vom Arzt oder Psychotherapeuten ins „Online-Sprechzimmer“ geschaltet werden, oder Sie landen direkt bei Ihrem bereits wartenden Arzt oder Therapeuten.

Das nachfolgende Gespräch läuft dann ähnlich ab wie ein Besuch in der Praxis. Ist die Videosprechstunde beendet, melden Sie sich von der Internetseite ab.

Ärztliche und psychotherapeutische Videosprechstunden dürfen nur in Kooperation mit einem datenschutzgeprüften Anbieter erfolgen. Dieser muss besondere Anforderungen hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz erfüllen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) führt zur Datensicherheit unter anderem folgende Punkte auf:
 

  • Patienten müssen sich ohne Account anmelden können.
  • Die Videosprechstunde muss während der gesamten Übertragung End-zu-End verschlüsselt sein.
  • Der Arzt muss die Videosprechstunde ungestört durchführen können.
  • Die Videosprechstunde erfolgt über eine Peer-to-Peer-Verbindung, ohne Nutzung eines zentralen Servers.
  • Sämtliche Inhalte dürfen durch den Anbieter weder eingesehen noch gespeichert werden.
  • Videodienstanbieter dürfen nur Server in der EU nutzen.
  • Alle Metadaten müssen nach spätestens drei Monaten gelöscht werden. Die Weitergabe der Daten ist untersagt.
  • Das Schalten von Werbung im Rahmen der Videosprechstunde ist untersagt.
  • Der Videodienst muss Nachweise / Zertifikate über Datenschutz, Informationssicherheit und Inhalt führen.
  • Die Nutzungsbedingungen müssen vollständig in deutscher Sprache und auch ohne vorherige Anmeldung online abrufbar sein.

Prinzipiell können auch psychotherapeutische Sitzungen im Rahmen einer Videosprechstunde stattfinden. Voraussetzungen sind:
 

  • Therapeut und Klient haben sich mindestens einmal im Vorfeld persönlich zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung getroffen.
  • Aus therapeutischer Sicht ist kein unmittelbarer persönlicher Kontakt mit dem Klienten erforderlich.
  • Eine Ausnahme bilden Behandlungen in akuten Krisen. In solchen Fällen müssen die psychotherapeutischen Sitzungen weiterhin in der Praxis stattfinden.

Wenn Sie Ihren Arzt im Rahmen einer Videosprechstunde konsultieren, kann er Ihnen anschließend in begründeten Fällen das benötigte Rezept per Post zuschicken oder Sie holen es im Anschluss in der Ambulanz ab.

Seit Oktober 2020 ist es auch möglich, sich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient in der Arztpraxis bekannt ist, und die Erkrankung eine Beurteilung per Video zulässt.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin darf Sie über eine Videosprechstunde für maximal sieben Kalendertage krankschreiben. Eine Folgekrankschreibung ist dann per Videosprechstunde nicht möglich. Nur wenn die erste Krankschreibung auf einer persönlichen Vorstellung beim Arzt beruht, kann eine Folgekrankschreibung auch per Onlinesprechstunde erfolgen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann anschließend vorab per E-Mail verschickt und vom Patienten direkt an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Unabhängig davon stellt der Arzt ein Original mit drei Durchschlägen aus: Jeweils ein Exemplar übermittelt er per Post an die Krankenkasse, den Arbeitgeber und den Patienten. Die letzte Kopie bleibt beim Arzt selbst.
 

Hinweis: Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass ihr Arzt sie per Onlinesprechstunde krankschreibt. Ärzte sind nicht verpflichtet, Videosprechstunden anzubieten, und können darauf bestehen, dass Patienten sie vorab persönlich konsultiert.