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Häufig gestellte Fragen

Nein, wir können Ihnen aber eine Bescheinigung einer ärztlichen Untersuchung für die Schule oder Ihren Arbeitgeber ausstellen.

Ja, denn vormittags ist Ihr Kind leistungsfähiger. 

Die Leistungen am SPZ werden quartalsweise abgerechnet, daher benötigen wir jedes Quartal einen neuen Überweisungsschein. In Ausnahmefällen (Urlaub des Kinderarztes am Quartalsanfang etc.) kann ein Ersatzschein ausgestellt werden, dabei ist zu beachten, dass spätestens nach 10 Tagen ein richtiger Überweisungsschein vorgelegt werden muss.

Ja, Ausnahmefälle werden vorher mit Ihnen abgesprochen.

Die Termine werden individuell vergeben und liegen im Ermessen des behandelnden Teams. 

In der Regel ist es günstiger, wenn die Erziehungsberechtigten das Kind begleiten, Ausnahmen müssen abgesprochen werden.

In der Regel schon, Ausnahmen sind Rezepte nach dem Betäubungsmittelgesetz (BTM).

Nein, wir rechnen ausschließlich über die Überweisungsscheine ab.

In unserem Arztbrief werden individuelle Empfehlungen für Ihren behandelnden Kinder- bzw. Hausarzt aufgeführt.

Um unsere Arbeit zu unterstützen, ist ein Foto Ihres Kindes hilfreich. Dieses wird ausschließlich für interne Zwecke genutzt und verbleibt in der Akte Ihres Kindes. 

  • Überweisungsschein
  • Chipkarte
  • Gelbes Vorsorgeheft
  • Arztbriefe, Vor- und Laborbefunde
  • Therapieberichte
  • Zeugnisse

Das SPZ hat seine Räumlichkeiten im Haus D 6. Etage.

Ja, bitte melden Sie sich so früh wie möglich! Unsere Warteliste ist lang und wir können in diesem Falle den Termin einem anderen Kind zur Verfügung stellen.