Das Helios Klinikum Aue ist Mitglied des Traumanetzwerks Westsachsen. Seit 2009 sind wir zudem als regionales Traumazentrum zertifiziert. Wir verfügen über die Zulassung der gewerblichen Berufsgenossenschaften zum Verletzungsartenverfahren und als D-Arzt.
Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorzustellen,
- wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt
- bei notwendiger ärztlicher Behandlung von voraussichtlich über einer Woche
- zur Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln
- generell bei Wiedererkrankung an Unfallfolgen
Der Durchgangsarzt entscheidet, ob allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung einzuleiten ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. Er überwacht in Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung den Heilverlauf im Rahmen der Nachschau.
Das Helios Klinikum Aue war bereits seit vielen Jahren vom Landesverband Südost der gewerblichen Berufsgenossenschaften für das Verletzungsartenverfahren zugelassen. Im Zuge der Neuregelung wurden wir nach entsprechender Überprüfung der Voraussetzungen per 01.01.2016 weiterhin am Verletzungsartenverfahren beteiligt.
Das bedeutet, dass ein großer Anteil schwerer Unfall- Verletzungen zu Lasten der Berufsgenossenschaften in unserem Haus behandelt werden dürfen. Eine Liste finde Sie über diesen Link.
Es findet eine tägliche durchgangsärztliche Sprechstunde statt. Wir sind im Reha- Netzwerk der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft Dresden verankert. Es finden mindestens monatliche gemeinsame Besprechung in zwischen Durchgangsarzt, Patient, dem Reha- Manager und einem Physiotherapie- Zentrum statt. Gleiches gilt für die Bau- BG Dresden. Für diese beiden Berufsgenossenschaften sowie für die Unfallkasse Sachsen, die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, die Berufsgenossenschaft Holz und Metall und zu die Berufsgenossenschaft Energie, Textil-, Elektro- und Medienerzeugnisse führen wir Heilverfahrens- Kontrollen durch. Diese dienen dazu, zu überprüfen, ob die Behandlung optimiert werden kann.
Für das westliche Sachsen führt der Durchgangsarzt ebenso gemeinsam mit einem Orthopädieschuhmachermeister eine Schuh- Sprechstunde durch, wo orthopädische Schuhe, Einlagen und Ähnliches zu Lasten der Berufsgenossenschaft bei Folgen von Arbeitsunfällen verordnet werden.