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Notfall / Arbeitsunfall

Das Helios Klinikum Aue ist Mitglied des Traumanetzwerks Westsachsen. Seit 2009 sind wir zudem als regionales Traumazentrum zertifiziert. Wir verfügen über die Zulassung der gewerblichen Berufsgenossenschaften zum Verletzungsartenverfahren und als D-Arzt.

Das Helios Klinikum Aue wurde von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. als regionales Traumazentrum zertifiziert. Ausschlaggebend für die Zertifizierung sind neben der kompetenten und qualitativ hochwertigen Versorgung Schwerstverletzter auch eine hervorragende Vernetzung mit Rettungsdienst und anderen Krankenhäusern.

 

In Deutschland werden jährlich etwa 35.000 Menschen schwer verletzt. Eine schnelle und qualitativ hochwertige Versorgung des Opfers ist nach einem solchen Unfall meist lebensnotwendig. Zur Optimierung der Behandlung Schwerstverletzter wurde 2006 begonnen, Traumanetzwerke zu gründen. 2011 ging das für unsere Region zuständige „Traumanetzwerk Westsachsen“ ans Netz. Zwei überregionale, 6 regionale und 22 lokalen Traumazentren arbeiten eng zusammen und bilden gemeinsam eines der größten Netzwerke Deutschlands.

 

Das Helios Klinikum Aue hat sich sehr früh zu seiner Verpflichtung bekannt und wurde 2009 erstmalig als regionales Traumazentrum zertifiziert. Die Anforderungen sind dabei hoch: ein Traumazentrum muss unter anderem gewährleisten, dass jederzeit ein entsprechendes Ärzte- und Mitarbeiterteam im Schockraum (Reanimationsraum) bereitsteht, damit schwerstverletzte oder lebensgefährlich verletzte Patienten optimal versorgt werden können.

 

Das Helios Klinikum Aue verfügt über eine Vielzahl von Fachdisziplinen, die für die Behandlung der verschiedensten Verletzungskombinationen notwendig sind. 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr wird so eine absolute Spitzenversorgung von schwerstverletzten Patienten gewährleistet. Zusätzlich müssen weitere Spezialisten aus allen anderen Abteilungen des Klinikums jederzeit, auch nachts und am Wochenende, abrufbar sein, wenn die Verletzung es erfordert.

Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorzustellen,

 

  • wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt
  • bei notwendiger ärztlicher Behandlung von voraussichtlich über einer Woche
  • zur Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln
  • generell bei Wiedererkrankung an Unfallfolgen

 

Der Durchgangsarzt entscheidet, ob allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung einzuleiten ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. Er überwacht in Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung den Heilverlauf im Rahmen der Nachschau.

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag         12:00 - 14:00 Uhr            
Freitag 08:00 - 11:00 Uhr

Das Helios Klinikum Aue war bereits seit vielen Jahren vom Landesverband Südost der gewerblichen Berufsgenossenschaften für das Verletzungsartenverfahren zugelassen. Im Zuge der Neuregelung wurden wir nach entsprechender Überprüfung der Voraussetzungen per 01.01.2016 weiterhin am Verletzungsartenverfahren beteiligt.
Das bedeutet, dass ein großer Anteil schwerer Unfall- Verletzungen zu Lasten der Berufsgenossenschaften in unserem Haus behandelt werden dürfen. Eine Liste finde Sie über diesen Link

Es findet eine tägliche durchgangsärztliche Sprechstunde statt. Wir sind im Reha- Netzwerk der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft Dresden verankert. Es finden mindestens monatliche gemeinsame Besprechung in zwischen Durchgangsarzt, Patient, dem Reha- Manager und einem Physiotherapie- Zentrum statt. Gleiches gilt für die Bau- BG Dresden. Für diese beiden Berufsgenossenschaften sowie für die Unfallkasse Sachsen, die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, die Berufsgenossenschaft Holz und Metall und zu die Berufsgenossenschaft Energie, Textil-, Elektro- und Medienerzeugnisse führen wir Heilverfahrens- Kontrollen durch. Diese dienen dazu, zu überprüfen, ob die Behandlung optimiert werden kann.

Für das westliche Sachsen führt der Durchgangsarzt ebenso gemeinsam mit einem Orthopädieschuhmachermeister eine Schuh- Sprechstunde durch, wo orthopädische Schuhe, Einlagen und Ähnliches zu Lasten der Berufsgenossenschaft bei Folgen von Arbeitsunfällen verordnet werden.