Anschlussheilbehandlungen werden insbesondere nach größeren Eingriffen und nahezu ausnahmslos bei bösartigen urologischen Erkrankungen relativ zeitnah nach der Entlassung aus der operativen Klinik verordnet.
Genaueres erfahren Sie dazu während Ihres stationären Aufenthaltes von unseren Sozialarbeiter/innen Frau Frieß und Herr Witte.