Mit Beachtung der in dieser Hausordnung aufgeführten Punkte tragen Sie persönlich mit dazu bei, die verantwortungsvolle Arbeit unserer Ärzte, Ärztinnen, des Pflegepersonals und aller Mitarbeiter:innen zu unterstützen. Dadurch schaffen Sie selbst auch die Voraussetzungen, die für Ihre Gesundung unbedingt notwendig sind. Jeder Chefarzt und jede Chefärztin ist berechtigt, für seinen Bereich spezielle Festlegungen zu dieser allgemeinen Hausordnung zu treffen. Diese werden dann gesondert ausgewiesen und sind zu beachten.
Feste Besuchszeiten sind für unser Klinikum nicht festgelegt. Generell sind die Ruhezeiten von 22:00-06:00 Uhr zu beachten.
In der Zeit von 22:00-05:30 Uhr werden die Außentüren des Klinikums automatisch verschlossen. Achten Sie bitte auch auf eine Ruhepause während der Mittagszeit. Während dieser Zeiten und nach 20 Uhr sollten Krankenhausbesuche vermieden werden.
In begründeten Ausnahmefällen kann unser Klinikpersonal eine Erlaubnis für Besuche auch innerhalb der Ruhezeiten ausstellen bzw. diese generell einschränken.
Das Betreten anderer Patientenzimmer, der Personal- und Wirtschaftsräume ist nur mit Genehmigung unseres Klinikpersonals gestattet.
Das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken, (legaler) Drogen (wie z.B. Cannabis) u.a. Suchtmitteln ist nicht gestattet.
Das Rauchen im Krankenhaus ist grundsätzlich nicht gestattet. Das gilt auch für E-Zigaretten, Shishas u. ä. Ausgewiesene Raucherzonen befinden sich außerhalb der Gebäude.
Tiere dürfen nicht auf das Klinikgelände mitgebracht werden. Ausgenommen hiervon sind speziell ausgebildete Blindenführhunde sowie Therapiehunde unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen.
Wir bitten Sie und Ihre Besucher, pfleglich mit dem Mobiliar unseres Hauses umzugehen. Unterstützen Sie auch unsere Mitarbeiter:innen durch persönliche Sauberkeit, Ordnung und Achtsamkeit während des Aufenthaltes.
Kommt es durch Ihr Verhalten zu groben bzw. wiederholten Verstößen gegen die ärztlich verordneten Behandlungsmaßnahmen oder gegen die Hausordnung, so ist der Leiter der Klinik berechtigt, Sie aus der Einrichtung zu entlassen, von dieser Maßnahme wird dann gleichzeitig Ihre Versicherung verständigt.
Für Ihre persönlichen Telefongespräche können Sie den öffentlichen Fernsprecher bzw. Ihr Patiententelefon nutzen.
Für Wünsche, Anregungen oder Kritik können Sie sich persönlich, per Telefon oder per Mail an unsere Servicestelle Patientenanliegen wenden. Des Weiteren können Sie unsere ausliegende Meinungskarte ausfüllen und auf Wunsch anonym in einen der dafür ausgewiesenen Briefkästen einwerfen.
Auf dem Gelände des Klinikums gilt die Straßenverkehrsordnung. Schäden (Verkehrsunfall, Parkplatzunfall, Unwetterschaden, Diebstahl) können nur über private Versicherungen reguliert werden. Bei Fragen sprechen Sie uns gern an.