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Gebärmutterhalskrebs frühzeitig erkennen und behandeln

In unserer Dysplasiesprechstunde sind wir auf die Behandlung von Auffälligkeiten des Gebärmutterhalses (Zervix), des Muttermundes (Portio), der Scheide (Vagina) und äußerer Geschlechtsorgane (Vulva) spezialisiert.

Gebärmutterhalskrebs wird am häufigsten im Alter von 40 bis 44 Jahren diagnostiziert. Vorstufen können schon bei 20- bis 30-jährigen Frauen auftreten. Gebärmutterhalskrebs gehört zu den wenigen Krebsarten, die man schon im Frühstadium erkennen und dann sehr gut behandeln kann.

 

Wann kommen Sie zu uns?

Die Überweisung in unsere Dysplasiesprechstunde erfolgt, wenn im Rahmen der Krebsfrüherkennung bei Ihrem Gynäkologen ein Befund mehrmals hintereinander, in Einzelfällen auch einmalig, auffällig gewesen ist.
 

Was bedeutet ein auffälliger Abstrich?

Mithilfe des Pap-Abstriches, der von Ihrem Gynakölogen durchgeführt wird, können Krebsvorstufen erkannt werden. Ein auffälliger Abstrich ist nicht selten und bedeutet nicht, dass es sich um eine Krebserkrankung handelt. Viele Frauen erleben einmal in ihrem Leben einen verdächtigen Abstrich. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Infektion oder eine Vorstufe des Gebärmutterhalskrebses - die sogenannte Dysplasie. Dabei handelt es sich um eine oberflächliche Zellveränderung.  
Dysplasien werden häufig durch die Human-Papilloma-Viren (HPV) ausgelöst, die in der Bevölkerung sehr weit verbreitet sind und mit Hilfe eines zusätzlichen Abstriches, der HPV-Test, nachgewiesen werden können.
 

Die Einteilung eines Zellabstriches erfolgt in 5 Untergruppen

Die Abkürzung Pap mit der römischen Ziffer I bedeutet, dass es sich um „normale gesunde Zellen" handelt. Während bei Pap V tatsächlich Zellen eines bösartigen Tumors nachgewiesen werden können. Dazwischen gibt es verschiedene Abstufungen.

Einteilung der Gruppen

Bei diesem Ergebnis liegen einzelne, leicht entzündete, aber nicht stark veränderte Zellen vor. Es besteht kein Verdacht auf Krebs oder eine andere schwerwiegende Gewebeveränderung. Auch Pap II gilt noch als "Normalbefund". Oft sind Keime die Ursache für diese leichten Zellveränderungen. Bei vielen Frauen ist häufig keine Behandlung notwendig.

Bei diesem Ergebnis liegen einzelne, leicht entzündete, aber nicht stark veränderte Zellen vor. Es besteht kein Verdacht auf Krebs oder eine andere schwerwiegende Gewebeveränderung. Auch Pap II gilt noch als "Normalbefund". Oft sind Keime die Ursache für diese leichten Zellveränderungen. Bei vielen Frauen ist häufig keine Behandlung notwendig.

Diese Gruppe ist sehr zweifelhaft. Der Untersucher kann an Hand der wenigen Zellen, die er sehen kann, nicht entscheiden, ob der Abstrich unverdächtig oder eventuell doch verdächtig ist. Bei diesem Befund wiederholt der niedergelassene Gynäkologe oftmals den Pap-Test, um festzustellen, ob es sich um eine Entzündung oder ob es weitere Anzeichen für eine bösartige Erkrankung handelt.

Bei einer Entzündung gibt es je nach Auslöser zum Beispiel Medikamente gegen Pilzerkrankungen oder Antibiotika. Wenn der Pap-Test einen unklaren und auffälligen Befund ergibt, zahlen viele gesetzliche Krankenkassen einen HPV-Virusnachweis. Die Kostenübernahme sollte man aber vorab für alle Fälle erfragen.

 

Wie geht es weiter?

  • Liegt keine HPV-Infektion vor? Dann genügt es häufig den Pap-Abstrich und HPV-Test nach sechs Monaten zu wiederholen.
  • Liegt eine HPV-Infektion vor? Eine weitere Kontrolle sollte nach drei bis spätestens sechs Monaten erfolgen.
  • Als weitere Untersuchung ist auch eine sogenannte Kolposkopie – eine Scheidenspiegelung – möglich. Dabei lässt sich auch eine Gewebeprobe entnehmen, die mehr Material für eine Untersuchung liefert als der Abstrich.

Hier liegen leichte bis mittelschwere Veränderungen der Schleimhautzellen vor. Es handelt sich wahrscheinlich nicht um einen Krebs jedoch bereits um eine Krebsvorstufe, die Zellveränderungen können sich immer noch von alleine zurückbilden.  Es bleibt aber ein Risiko, dass sich die Vorstufen zu einem bösartigen Tumor entwickeln. Bei diesem Befund ist eine regelmäßige Kontrolle erforderlich. Auch hier empfiehlt sich eine Kolposkopie, um eine größere Gewebeprobe zu entnehmen.

Pap IVa bedeutet, dass der Verdacht auf eine schwere Gewebeveränderung oder auf Krebs im Frühstadium (In-situ-Karzinom) besteht.

Dieser Abstrich besagt, dass sich die Veränderung gerade von einer Vorstufe zu einem Krebs entwickelt. Bei diesem Befund sollte die Abklärung in einem Dysplasiezentrum erfolgen.

Bei "Pap V" sind Zellen eines bösartigen Tumors nachweisbar – es  handelt es sich vermutlich bereits um einen Krebs.

Hinweis

All diese Pap-Gruppen stellen lediglich Verdachtsdiagnosen dar. Eine endgültige, sichere Diagnose kann erst nach einer Gewebeentnahme unter lupenoptischer Sicht (Kolposkopie) erfolgen.

Wie geht es dann weiter?

Wenn Ihr Zellabstrich in die Gruppen Pap III bis V eingeteilt wurde oder die Kolposkopie einen auffälligen Befund erbracht hat, kann Ihr behandelnder Gynäkologe Sie in unsere Behandlung zur weiteren differenzierten Diagnostik und gegebenenfalls zur Therapieplanung überweisen.

 

Wir sind für Sie da!
Station - Frauenheilkunde
Haus G - blauer Bereich, 1. Obergeschoss
Stationsleitung:

Anne Schumacher

Telefon:

(033631) 7-2284