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Abrechnung und Zuzahlung

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an. Wir geben Ihnen einen Überblick über Zuzahlungen und Kostenübernahmen für Gesetzlich- und Privatversicherte.

Gesetzlich versicherte Patient:innen

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach die Erklärung der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vor – und wir regeln alles Weitere für Sie. 

 

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung. 

 

Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
 

So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen

Ihnen wird nach Abschluss der Behandlung durch das Krankenhaus oder Ihrer Krankenkasse eine Rechnung über den zu leistenden Zuzahlungsbetrag zugestellt. Dies kann einige Tage dauern.

 

Zur korrekten Buchung Ihrer Zuzahlung ist unbedingt die Angabe von Fallnummer, Belegnummer und Debitorennummer im Verwendungszweck notwendig. Alle Angaben sowie die Kontoverbindung finden Sie auf der Zuzahlungsrechnung.

 

Alle Informationen finden Sie auch auf unserem Merkblatt „Information zur Patient:innenzuzahlung“, dass Ihnen der Pflegedienst gerne aushändigt.

Unsere Bankverbindung

Commerzbank AG

Konto: 40 507 519 00

IBAN: DE85 1208 0000 4050 751900

BIC: DRES DE FF 120

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

 Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:
 

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Sie sind zur stationären Entbindung nicht länger als sechs Tage bei uns.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.  
     

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.  

 

Privatversicherte und Empfänger von Wahlleistungen

Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die Bestätigung der privaten Krankenversicherung vor, die Kosten zu übernehmen. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen. 

 

Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.

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