Vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Qualitätsberichte
Seit 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren. Ziel ist, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland zu gewährleisten.
Für die Qualitätssicherung werden zu mehreren Zeitpunkten Behandlungsdaten erhoben, zusammengeführt und ausgewertet. Hierbei werden strenge Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen eingehalten. Das gewährleistet, dass die Daten keine Rückschlüsse auf unsere Patient:innen zulassen. Den vorliegenden Informationsblättern können Sie Details hierzu entnehmen.
Die wichtigsten Ergebnisse der Qualitätssicherung werden in den Bundesauswertungen und im Qualitätsreport des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) veröffentlicht. Die Ergebnisse der einzelnen Krankenhäuser werden außerdem in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht.
Herausgeber: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)