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Die Qualität der Versorgung zählt

Unser Anliegen ist es, Ihnen die bestmögliche Qualität in der medizinischen Versorgung zu bieten und Sicherheitsstandards ständig zu verbessern. Das ist nicht nur ein Versprechen an unsere Patient:innen, sondern wird auch gesetzlich gefordert.

Vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Qualitätsberichte

Seit 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren. Ziel ist, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland zu gewährleisten.

Für die Qualitätssicherung werden zu mehreren Zeitpunkten Behandlungs­daten erhoben, zusammengeführt und ausgewertet. Hierbei werden strenge Datenschutz- und Daten­sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Das gewährleistet, dass die Daten keine Rückschlüsse auf unsere Patient:innen zulassen. Den vorliegenden Informationsblättern können Sie Details hierzu entnehmen.

Die wichtigsten Ergebnisse der Qualitätssicherung werden in den Bundesauswertungen und im Quali­tätsreport des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) veröffentlicht. Die Ergebnisse der einzelnen Krankenhäuser werden außerdem in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht.  

Herausgeber: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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