Was bedeutet Entlassmanagement für unsere Patient:innen?
Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Mitarbeiter:innen der Stationen Sie über unser Entlassmanagement.
Während Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzt:innen, Pflegekräfte und eventuell auch die Mitarbeitenden unserer Sozialberatung Ihren individuellen Versorgungsbedarf, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren.
So können wir in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchführen.
Bei sozialen Angelegenheiten sprechen Sie sehr gern unsere Mitarbeiter:innen der Sozialberatung/Entlassmanagement an.
Sprechen Sie uns an
Zu den Details unserer Leistungen informieren wir Sie gern persönlich.
Nutzen Sie unsere Angebote – wir stehen Ihnen gerne helfend zur Seite. Kontakte zu uns vermitteln die Mitarbeiter:innen der für Sie zuständigen Station.
Für Sie zum Download
Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst.