Suchen
Menü
Schließen

Patientenverfügung: Sicherheit in Entscheidungssituationen

Informieren Sie Ihre Angehörigen und die Ärzt:innen vorab über Ihren Willen am Ende des eigenen Lebens. Sorgen Sie vor für den Moment, in dem sie nicht mehr selber entscheiden können.

  • Aufenthalt planen
  • Unterstützung vor Ort
  • Patientenverfügung
  • Bestimmen Sie selbst

    Die Möglichkeit, Einfluss auf Entscheidungen am Ende des eigenen Lebens zu nehmen, ist vielen Menschen ein wichtiges Anliegen. Auch bei jungen Menschen können unvorhergesehene Situationen wichtige medizinische Entscheidungen nötig machen. Im Mittelpunkt steht hierbei meist der Wunsch nach einem würdevollen Abschied aus dem Leben – im hohen Alter, aber auch nach schweren Unfällen oder bei plötzlichen, lebensbedrohlichen Erkrankungen.

    Falls Sie nicht mehr in der Lage sind eigene Wünsche zu äußern, hilft es Ihren Angehörigen und den behandelnden Ärzt:innen auf Ihren schriftlich festgelegten Willen zurückgreifen zu können.

    Wir vermitteln Ihnen hier einen Überblick, wie Sie mittels einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung größtmöglich absichern, dass Ihr Wille am Ende Ihres Lebens gewahrt bleibt.

    Juristisch genau

    Diese drei Möglichkeiten der Willensbekundung wirken unterschiedlich und es ist sehr wichtig zu verstehen, wodurch sie sich unterscheiden und wie sie zusammenspielen. Häufig wird angenommen, es genüge, eine Patientenverfügung zu verfassen, um optimal abgesichert zu sein. Doch reicht dies in der Regel nicht: Erst die Kombination von Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bewirkt, dass Ihre Wünsche hinsichtlich künftiger Behandlungen und ärztlicher Eingriffe optimal berücksichtigt werden.  

    Wichtig!

    Beachten Sie bitte, dass die folgenden Hinweise und Beispiele eine individuelle medizinische und rechtliche Beratung nicht ersetzen können.

    Zentrales Vorsorgeregister

    Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Das Vorsorgeregister erteilt den Betreuungsgerichten Auskunft, ob für eine bestimmte Person Verfügungen oder Vollmachten vorliegen. Damit soll sichergestellt werden, dass ein möglicherweise angerufenes Betreuungsgericht, Kenntnis von den Wünschen der Person erhält.


    Musterformulierung

    Ein einheitliches Muster für Patientenverfügungen, das für jede/n Patient:in gleichermaßen gilt, gibt es nicht. Jede Patientenverfügung enthält die ganz individuellen Wünsche des Verfügenden für eine oder mehrere Krankheits- bzw. Behandlungssituationen. Anhaltspunkte bieten Ihnen die Musterformulierungen, die das Bundesministerium der Justiz veröffentlich hat.


    Mutmaßlicher Wille der Patient:innen

    Der mutmaßliche Wille der Patient:innen ist zu ermitteln,  wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder die Patientenverfügung nicht der nötigen Form entspricht oder die Patientenverfügung nicht konkret auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft.

    Auch bei Vorliegen einer wirksamen Patientenverfügung sind Angehörige und eventuelle Vertreter:innen zu konsultieren. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln, beispielsweise frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen sowie persönliche Wertvorstellungen der Betroffenen. Ist der mutmaßliche Wille der Patient:innen dennoch nicht zu ermitteln, hat der Schutz des Patientenlebens Vorrang („in dubio pro vita“).
     

    Sonderfall: Minderjährige

    Minderjährige können keine wirksame Patientenverfügung erstellen. Die Eltern sind gesetzliche Vertreter:innen ihres Kindes und haben grundsätzlich an deren Stelle zu entscheiden. Jedoch dürfen die Eltern ihre Entscheidungskompetenz nur zum Wohl des Kindes gebrauchen. Ist die Entscheidung der Eltern nicht im Sinne des Kindeswohls, müssen die Ärzt:innen den Fall dem Familiengericht vorlegen.

    Sprechen Sie uns an
    Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen unsere Sozialberatung mit genaueren Informationen gerne zur Verfügung.
    Steffi Hindermann
    Leiterin Sozialberatung | Helios Klinikum Berlin-Buch
    Sprechzeiten:

    Mo - Mi 09:00 bis 18:00

    Do - Fr 09:00 bis 14:00

    Sa 09:00 bis 12:00

    Das könnte Sie noch interessieren

    Sozialdienst

    Psychologischer Dienst

    Seelsorge