Wir beraten und unterstützen Eltern mit chronisch kranken Kindern, verhaltensauffälligen, geistig, seelisch oder körperlich behinderten Kindern. Dabei berücksichtigen wir die versicherungsrechtlichen und sozialrechtlichen Ansprüche und begleiten Sie über den gesamten Zeitraum der Behandlung.
Bei folgenden Themen sind wir für Sie da:
- Organisation, Vermittlung und Vernetzung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe
- Antrag zum Feststellungsverfahren einer Schwerbehinderung
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
- Antrag auf Rehabilitation und auf Fahrtkostenerstattung
- Begleitung bei Widersprüchen
- Antrag auf Haushaltshilfe und auf Zuzahlungsbefreiung/ Chronikerregelung
- Anbindung von Pflegediensten
- Sozialmedizinische Nachsorge
- Versorgung mit Hilfsmitteln in der Häuslichkeit
- Befunderstellung z.B. zum Ausschluss bzw. Feststellung einer möglichen Kindeswohlgefährdung oder zur Empfehlung von Leistungen über den §35a SGB VIII bzw. des § 2 Abs. 1 SGB IX. oder des § 99 SGB IX i. V. m. § 53 Absatz 1 Satz 1 SGB XII