Gesundheits-Apps existieren bereits seit einer Weile in den App-Stores. Aber was macht eine App nun zum verschreibungswürdigen Medizinprodukt?
Diese Apps oder digitale Anwendungen, kurz „DiGA“ genannt, müssen einem nachgewiesenen, medizinischen oder gesundheitsförderlichen Nutzen haben. Sie dienen dem Management oder der Therapie einer Erkrankung. Deutschland gilt als erstes Land, in dem man die Apps auf Rezept bekommt.
Ähnlich wie bei einer Medikamentenzulassung prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Apps gewissenhaft. Die Apps, welche die Prüfung erfolgreich bestanden haben, werden im „DiGA-Verzeichnis“ auf der Website des BfArM veröffentlicht. Dort können sich dann Patienten und Ärzte über die Apps informieren. Ärzte sowie Psychotherapeuten dürfen diese dann verschreiben. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.
Der digital-affine Arzt beobachtet die Entwicklungen am Markt und die künftige Aufnahme von Gesundheits-Apps ins DiGA-Verzeichnis. Bereits jetzt setzt er auf den Einsatz von digitalen Anwendungen bei seinen Diabetes-Patienten. Hier helfen Apps ganz konkret beim Überwachen und Optimieren der Blutzuckerwerte.
Der Startschuss für die Apps auf Rezept ist nun mit der Aufnahme der ersten zwei Apps ins DiGA-Verzeichnis gefallen. Die beiden Anwendungen sollen bei Tinnitus und Angststörungen helfen, ein Dutzend weitere werden bald folgen.
„Wenn der Arzt davon überzeugt ist, dass die Nutzung der App den Krankheitsverlauf beim Patienten positiv beeinflusst und ein passendes Krankheitsbild vorliegt, kann er diese verschreiben.
Die Krankenversicherung genehmigt dann die Kostenübernahme und stellt dem Patienten einen Zugangscode für die App bereit. Der Patient kann diese nun für eine festgelegte Anwendungsdauer nutzen,“ erklärt Dr. Fiedler.
„Die Apps haben ganz gezielte Funktionen, die den Patienten zum bewussten Umgang mit den Erkrankungen anleiten. Also zum Beispiel an die regelmäßige Medikamenteneinnahme erinnern oder zum Verändern von ungesunden Lebensweisen wie Rauchen, zu wenig Bewegung oder unausgewogener Ernährung beitragen,“ erklärt Dr. Fiedler weiter.
Dieser positive Effekt muss mit wissenschaftlichen Studien zum Zeitpunkt der Zulassung oder spätestens nach einem Jahr beim BfArM nachgewiesen werden.
„Mit Aufnahme der DiGAs in die Regelversorgung und Kostenübernahme durch die gesetzlichen Versicherungen erhalten rund 70 Millionen Menschen Zugang zu digitalen Angeboten mit nachgewiesenem Nutzen,“ beschreibt Dr. Fiedler die Chance für Nutzer und Hersteller der Apps.
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), welches Ende 2019 in Kraft getreten ist, wurde der Weg für die DiGAs, die Online-Sprechstunde sowie weitere Maßnahmen zur Digitalisierung im Gesundheitssystem geschaffen. Weitere Infos auf der BfArM-Website.