Sie sind gesetzlich krankenversichert:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach die Erklärung der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.
Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von dieser Eigenbeteiligung befreit.
So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen
Wir möchten Sie bitten, Ihre Eigenbeteiligung am Entlassungstag an dem Empfang zu entrichten. Sie finden den Empfang im Erdgeschoss am Haupteingang. Neben der Möglichkeit, die Eigenbeteiligung bar zu zahlen, können Sie den Betrag auch per EC-Card (mit Geheimnummer) begleichen. Sie können uns den Betrag auch überweisen. Zur korrekten Buchung Ihrer Zuzahlung ist die Angabe der Fallnummer (die 8-stellige Nummer mit 6 beginnend auf den Entlassungspapieren) im Verwendungszweck notwendig.
Eventuell zuviel gezahlte Beträge werden nicht durch das Krankenhaus erstattet, sondern von der für Sie zuständigen Krankenkasse.
Gut zu wissen:
Sie sind privat versichert? Dann werden die Kosten für den Krankenhausaufenthalt direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns die Bestätigung über die Kostenübernahme vor. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie die Zuzahlungen.
Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.
Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:
- Sie sind jünger als 18 Jahre,
- Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit,
- Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.
Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.