Die Abrechnung der Kosten für die Unterkunft ist über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung gewährleistet. Alle Zimmerpreise sind mit dem Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) abgestimmt.
Falls Sie nicht zusatzversichert sind, haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Kleiner Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob Ihre Versicherung die Unterbringung im Wahlleistungszimmer deckt (Nichtärztliche Wahlleistung). In diesem Fall trägt Ihre Kasse die Kosten für die Unterkunft. Wir unterstützen Sie gerne bei administrativen Fragen!
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00