Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bezahlen. Einen Überblick über Zuzahlungen und Kostenübernahmen für Gesetzlich- und Privatversicherte finden Sie hier.
Gesetzlich versicherte Patienten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach Ihren Einweisungsschein vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.
Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten am Entlassungstag am Empfang im Foyer – in bar oder per EC-Karte. Dieser ist rund um die Uhr besetzt.
Befreiung von der Zuzahlungspflicht
Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:
- Sie sind jünger als 18 Jahre.
- Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
- Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.
- Privatversicherte
Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.