Ästhetische und Rekonstruktive Brustchirurgie: Ihr Weg zu neuem Selbstbewusstsein
Ob es sich um eine Brustvergrößerung, -verkleinerung, -straffung oder rekonstruktive Eingriffe nach einer Brustkrebserkrankung handelt – unser erfahrenes Team begleitet Sie mit Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen auf Ihrem Weg zu einem harmonischen Körpergefühl. Vertrauen Sie auf modernste Techniken und individuelle Beratung, um Ihre Wünsche und Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen
Unser brustchirurgisches Behandlungsspektrum:
Die Begriffe „Breast Implant Illness (BII)“ und „ASIA-Syndrom“ (Autoimmune Syndrome Induced by Adjuvants) beschreiben eine Symptomatik mit unspezifischen Beschwerden, die in Zusammenhang mit Silikon-Brustimplantaten gebracht wird.
Diese Symptome ähneln denen, die nach Impfungen auftreten können. Daher ist eine umfassende medizinische Untersuchung notwendig, um andere mögliche Erkrankungen auszuschließen.
Für trans* Männer: Der erste Schritt bei geschlechtsangleichenden Eingriffen ist oft die Entfernung der weiblichen Brust (Mastektomie), idealerweise in einer narbensparenden Technik. Dieser Eingriff erfordert normalerweise einen kurzen stationären Aufenthalt von etwa 3-7 Tagen.
Für trans* Frauen: Beim brustangleichenden Eingriff stehen Brustaufbau mit Silikonimplantaten zur Verfügung. Dieser erfolgt in einem individuell geplanten Verfahren unter Vollnarkose und einem kurzen stationären Aufenthalt. Alternativ kann auch die Technik des Brustaufbaus mittels Eigenfetttransplantation (Lipofilling) eingesetzt werden, die eine moderate Volumenzunahme ermöglicht.
Voraussetzungen für eine geschlechtsangleichende Operation:
Nach dem aktuellen Transsexuellengesetz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Psychologische Betreuung und Alltagstest: Es muss mindestens 18 Monate eine psychologische Betreuung erfolgt sein, ergänzt durch einen Alltagstest.
2. Fachgutachten: Zwei unabhängige fachpsychiatrische oder psychologische Gutachten zur Diagnose Transsexualität müssen vorliegen.
3. Hormontherapie: Eine gegengeschlechtliche Hormontherapie sollte für mindestens sechs Monate durchgeführt worden sein.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Attest ausgestellt und bei Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung die Operation geplant werden.
Die Wahl der Implantate und Operationsmethoden erfolgt nach den aktuellsten wissenschaftlichen Standards. In seltenen Fällen können jedoch Komplikationen auftreten. Falls Sie nach der Operation Veränderungen an der operierten Brust bemerken, die Ihnen Sorgen bereiten, kontaktieren Sie bitte unser Team. Die Telefonnummer finden Sie auf dem Mammaimplantatpass oder in Ihren Entlassungsunterlagen.