Für trans* Männer: Der erste Schritt bei geschlechtsangleichenden Eingriffen ist oft die Entfernung der weiblichen Brust (Mastektomie), idealerweise in einer narbensparenden Technik. Dieser Eingriff erfordert normalerweise einen kurzen stationären Aufenthalt von etwa 3-7 Tagen.
Für trans* Frauen: Beim brustangleichenden Eingriff stehen Brustaufbau mit Silikonimplantaten zur Verfügung. Dieser erfolgt in einem individuell geplanten Verfahren unter Vollnarkose und einem kurzen stationären Aufenthalt. Alternativ kann auch die Technik des Brustaufbaus mittels Eigenfetttransplantation (Lipofilling) eingesetzt werden, die eine moderate Volumenzunahme ermöglicht.
Voraussetzungen für eine geschlechtsangleichende Operation:
Nach dem aktuellen Transsexuellengesetz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Psychologische Betreuung und Alltagstest: Es muss mindestens 18 Monate eine psychologische Betreuung erfolgt sein, ergänzt durch einen Alltagstest.
2. Fachgutachten: Zwei unabhängige fachpsychiatrische oder psychologische Gutachten zur Diagnose Transsexualität müssen vorliegen.
3. Hormontherapie: Eine gegengeschlechtliche Hormontherapie sollte für mindestens sechs Monate durchgeführt worden sein.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Attest ausgestellt und bei Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung die Operation geplant werden.