Das Einholen einer Zweitmeinung bei bestimmten Diagnosen und geplanten Behandlungen bietet Patientinnen und Patienten eine Möglichkeit, sicherzustellen, dass sie die für sie bestmögliche Behandlung erhalten und mehr Klarheit über ihren Gesundheitszustand zu bekommen. Dafür kann ein zweiter Arzt konsultiert werden, der die bisherige Diagnostik und den avisierten Behandlungsplan unabhängig überprüft und gegebenenfalls Alternativen vorschlägt.
Insbesondere bei der Erstdiagnose schwerer Erkrankungen oder Behandlungen mit einem hohen Risiko sind die betroffenen Patientinnen und Patienten zunächst häufig verunsichert und suchen nach Alternativen.
Seit Anfang Januar 2023 bietet die Helios Klinik Blankenhain jeden Montag von 9 bis 14 Uhr hierzu eine Wirbelsäulenchirurgische Sprechstunde an. Dr. Ali Ezzati, Chefarzt und Leiter des zertifizierten Wirbelsäulenzentrums am Helios Klinikum Erfurt, berät Patientinnen und Patienten individuell in Blankenhain bei solchen Fragen. Durch die Zusammenführung der Mittel- und Nordthüringischen Helios-Kliniken zu einem Verbund als Helios Kliniken Thüringen Mitte, ermöglicht Helios allen Patienten den Zugang zu einer standortübergreifenden Fachexpertise.
„Nicht selten gibt es für die gleiche Diagnose unterschiedliche konservative wie auch operative Therapieoptionen. Die optimale Therapie sollte individuell für jede Patientin und Patienten nach ausführlichen klinischen und bildgebenden Untersuchungen empfohlen werden. Der medizinische Fortschritt ermöglicht innovative Behandlungsmethoden, die wir mit unserem umfassenden operativen Leistungsspektrum bieten. Von minimal-invasiven Behandlungen von Frakturen, Entzündungen und Bandscheibenvorfällen, Stenosen des Spinalkanals im Bereich der gesamten Wirbelsäule bis hin zu Spezialgebieten, wie die Tumor- und Metastasenchirurgie, Operationen bei Deformitäten der Wirbelsäule sowie Rheumachirurgie.“, erläutert Dr. Ali Ezzati.
Gesetzlich Krankenversicherte haben bei bestimmten planbaren Operationen einen Anspruch darauf, eine 2. Meinung einzuholen. Das sogenannte strukturierte Zweitmeinungsverfahren wurde im Jahr 2019 eingeführt. Die Kosten für eine solche Zweitmeinung bei bestimmten Eingriffen übernimmt die Krankenkasse.