Gesetzlich versicherte Patient:innen
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen . Legen Sie bei der Aufnahme einfach Ihren Einweisungsschein und Ihre Versicherungskarte vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Kalendertag an.
Die Zuzahlung wird maximal für 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
So entrichten Sie Ihre Zuzahlung
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag in bar oder per EC-Karte. Falls Sie außerhalb dieser Zeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung an der Rezeption in bar bezahlen oder bequem von zuhause überweisen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Fallnummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Fallnummer finden Sie in Ihren Behandlungsunterlagen.
Befreiung von der Zuzahlungspflicht
Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:
- Sie sind jünger als 18 Jahre.
- Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
- Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.
Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.
Privatversicherte und Empfänger:innen von Wahlleistungen
Sie sind privat oder zusatz versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen auf Ihren Wunsch von uns direkt mit Ihnrer Krankenkasse abrechnet.