Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bezahlen. Ein Überblick über Zuzahlungen und Kostenübernahmen für Gesetzlich- und Privatversicherte finden Sie hier.
Gesetzlich versicherte Patient*innen
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.
Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
So entrichten Sie Ihre Zuzahlung
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag an unserer Rezeption am Haupteingang – in bar oder per EC-Karte. Falls Sie außerhalb unserer Kassenöffnungszeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung auch überweisen.
Haben Sie noch Fragen?
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
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