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Zuzahlung & Kosten

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bezahlen. 

 

Wir bitten Sie, die Zuzahlungskosten direkt vor Ort noch während Ihres Aufenthalts bzw. am Entlassungstag in unserer Kasse einzuzahlen - in bar oder per EC-Karte. Falls Sie außerhalb unserer Kassenöffnungszeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung kurzfristig überweisen. Geben Sie dabei zur korrekten Buchung unbedingt die Fallnummer im Verwendungszweck an. Diese finden Sie auf der Kopie Ihres Behandlungsvertrages (8stellige Nummer mit 1 beginnend).

 

 

Gesetzlich versicherte Patienten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bitte bei der Aufnahme Ihren Einweisungsschein und Ihre Chipkarte der Krankenkasse vor. Wir regeln alles Weitere für Sie.

 

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.

 

Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

 

So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen

Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag an unserem Info-Punkt im Erdgeschoss – in bar oder per EC-Karte. 

 

Falls Sie außerhalb dieser Zeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung auch bequem von zuhause überweisen. Dazu erhalten Sie von uns per Post eine Zahlungsaufforderung.

So erreichen Sie uns

Sie finden unseren Info-Punkt im Erdgeschoss beim Haupteingang.

 

Telefon:

Montag bis Freitag 6 Uhr - 22 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag 7 Uhr - 20 Uhr

Bankverbindung

HypoVereinsbank

 

Konto-Nr. 15 55 13 15

BLZ 70020270

BIC PKV 301

 

IBAN DE68 7002 0270 0015 5513 15

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

 

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Sie sind zur stationären Entbindung nicht länger als sechs Tage bei uns.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.

 

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.

 

Privatversicherte und Empfänger von Wahlleistungen

Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die Bestätigung der privaten Krankenversicherung vor, die Kosten zu übernehmen. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.

 

Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung bzw. - falls Sie nicht  zusätzlich versichert sind – direkt mit Ihnen.

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