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Entlassmanagement

Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es in den Helios-Kliniken schon lange üblich ist. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen erhalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

 

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst/Überleitungsmanagement Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen und Ihren Angehörigen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.

 

Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer

Als Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt des Patienten in unserer Klinik erreichen Sie den gewünschten Ansprechpartner folgendermaßen:

Für unsere Patienten zum Download
Entlassmanagement
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Unsere Erreichbarkeiten

Wir sind für Sie da

Montag bis Freitag
9.00 bis 19.00 Uhr

 

Samstag, Sonntag und Feiertag
10.00 bis 14.00 Uhr

Sie erfahren Ihren Entlassungstermin für gewöhnlich während der Visite auf Ihrer Station. So sind Sie und Ihre Angehörigen frühzeitig informiert. In der Regel werden Sie am Vormittag (bis 11 Uhr) entlassen, in Ausnahmen vereinbaren wir einen individuellen Termin.

  • Haben Sie Ihre persönlichen Sachen? (Wertsachen, Ausweise, Chipkarte, Hilfsmittel)
  • Medikamentenplan und eventuelle Medikamente
  • Falls notwendig, Verordnung für häusliche Krankenpflege
  • Arztbrief
  • Liegebescheinigung
  • Gegebenenfalls Transportschein
  • Telefonkarte abgemeldet
  • Zahlung der Eigenbeteiligung (10,00 € max. 28 Tage)

Um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, beginnen wir bereits bei der stationären Aufnahme Ihren individuellen Unterstützungsbedarf und alle notwendigen Maßnahmen zu ermitteln. Bei Bedarf suchen wir gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen oder dem gesetzlichen Vertreter nach geeigneten Hilfsangeboten. Hierbei arbeiten wir auch eng mit dem Sozialdienst zusammen.

Während des Klinikaufenthaltes halten wir regelmäßigen Kontakt zu Ihnen, damit die entsprechenden Maßnahmen immer wieder individuell angepasst werden können. Auch nach dem Klinikaufenthalt rufen wir Sie und/oder Ihre Angehörigen sowie gegebenenfalls Ihren Nachversorger z.B. den ambulanten Pflegedienst oder die Senioreneinrichtung an um zu erfahren, ob alle geplanten Maßnahmen zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt wurden.

 Bei der Entlassung erhalten Sie einen Entlassungsbrief für Ihren weiterbehandelnden Arzt. Er enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Krankenhausaufenthalt, etwa zur Diagnose, zur Therapie und zur Medikation. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen.

Sollten einzelne Untersuchungsergebnisse noch ausstehen, erhalten Sie zunächst nur einen vorläufigen Entlassungsbrief. Den ausführlichen Brief schicken wir dann dem behandelnden Arzt im Nachgang per Post zu.

Erkundigen Sie sich bei Fragen gerne auf Ihrer Station nach dem Entlassungsbrief, bevor Sie das Klinikum verlassen.

Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt weiterhin Medikamente einnehmen müssen, geben wir Ihnen einen ausreichenden Vorrat bis zum nächsten Werktag mit. Suchen Sie nach Ihrer Entlassung bitte umgehend Ihren Arzt auf, um ein Folgerezept zu erhalten.

Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten zur weiteren Medikamenten-Einnahme gerne an.

Auf Wunsch erhalten Sie bei Ihrer Entlassung eine Aufenthaltsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Bitte sagen Sie auf der Station Bescheid, wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), die über die Zeit Ihres Krankenhausaufenthalts hinausgeht, erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.

Bitte geben Sie am Tag Ihrer Entlassung geliehene Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen) und Gebrauchsgegenstände zurück. Die Gebührenkarte für Ihr Telefon können Sie am Kartenautomat im Eingangsbereich abgeben. Dabei erhalten Sie verbliebene Geldbeträge zurück.

Bitte denken Sie auch daran, Ihre Zuzahlungsbeträge für Ihren Aufenthalt zu bezahlen. Dies können Sie am Tag der Entlassung direkt in unserer Patientenaufnahme erledigen.

Falls Sie für den Heimweg einen Transport benötigen, veranlasst das Ihre Station für Sie. Wir informieren Sie auf Nachfrage gerne über Möglichkeiten wie Krankentransport oder Taxi.