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Q&A

Eine Geburt gehört zu den wichtigsten Erlebnissen im Leben. Da treten natürlich viele praktische Fragen rund um den Krankenhausaufenthalt auf. Hier haben wir einige der häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst.

Die Geburtsklinik unterstützt die werdenden Mütter bei dem Wunsch, ihren Partner oder eine andere Begleitperson zur Geburt mitzunehmen. Zu beachten gilt, dass lediglich eine Person als Begleitperson unter der Geburt zugelassen ist. Diese Person darf keine Erkältungssymptome aufweisen. 

Nach der Geburt gelten zurzeit die aktuellen Corona-Einschränkungen für Besucher: Patienten dürfen nur einmal pro Tag Besuch von einer Besuchsperson empfangen. Bei Erkältungssymptomen oder anderen Anzeichen für eine Infektion sollten Angehörige unbedingt auf den Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten.  

Im Kreißsaal unter der Geburt gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht. Alle, die sich in unseren Einrichtungen aufhalten, sollen jedoch jederzeit eine Maske tragen. Ausnahme: Patienten, die sich allein in ihrem Zimmer aufhalten, können die Maske abnehmen.

Eine Begleitperson zu den Vorsorge-Untersuchungsterminen in die Klinik ist gestattet. Bei Erkältungssymptomen oder anderen Anzeichen für eine Infektion sollte die Begleitperson auf den Besuch im Krankenhaus verzichten.  

Jede Frau erlebt die Entbindung anders, denn das Schmerzempfinden variiert stark. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für eine schmerzarme Geburt. Wir bieten z.B. Peridualanästhesie (PDA), Akupunktur, Homöo- und Aromatherapie an. 

Wenn Mutter und Kind gefährdet sind, kann eine operative Entbindung/Kaiserschnitt, Zangen- oder Saugglockenentbindung bzw. ein Dammschnitt notwendig sein. Dieses besprechen wir mit Ihnen in der jeweiligen Situation. Manchmal ist aber auch sehr schnelles Handeln erforderlich. Für diesen Fall bitten wir um Verständnis, dass wir Sie in dem Moment über Umfang und Risiken kurz aufklären und schnell handeln müssen. In jedem Fall wird Ihr Einverständnis für die erforderliche Maßnahme eingeholt.

Wir bieten weiterhin Wassergeburten in unserer Gebärwanne an, wenn Sie sich dafür entscheiden möchten. Während der Wassergeburt werden Aufzeichnungen der kindlichen Herztöne und Kontrolluntersuchungen des Muttermundes durchgeführt. Es ist möglich, dass Sie aus medizinischen Gründen die Gebärwanne verlassen müssen. Von einer Medikamentengabe, vor allem von Schmerzmitteln, sehen wir prinzipiell während einer Wassergeburt ab.

Es gibt auch Einschränkungen, unter denen eine Wassergeburt ausgeschlossen ist – etwa bei Risikogeburten oder bestimmten Erkrankungen der werdenden Mutter. In diesen Fällen besprechen wir individuell mit Ihnen Alternativen. 

Direkt nach der Geburt wird das Neugeborene der Mutter auf den Bauch gelegt, damit direkter Hautkontakt entsteht und sie es begrüßen kann. Kurz darauf wird die Nabelschnur abgeklemmt und durchtrennt (abgenabelt). Dieser symbolische Akt der Abnabelung wird häufig von der Begleitperson übernommen, falls gewünscht. Dieses erfolgt in der Regel nach einer Minute nach der Geburt. Auf Wunsch ist auch eine "verspätete Abnabelung" bei bis zu drei Minuten möglich.

Grundsätzlich bieten wir - je nach Belegsituation- Familien- oder Komfortzimmer an. Fragen Sie diese gerne bei der Aufnahme zur Geburt an.

Sie erwarten Zwillinge? Unser Team der Geburtshilfe unterstützt Sie bei der Geburt von Zwillingsschwangerschaften kompetent und mit viel Erfahrung. Zwillingsschwangerschaften sind bei uns nach vorheriger Absprache problemlos möglich. 

Mit unserem Eltern-Kind-Zentrum bieten wir Ihnen zahlreiche individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote rund um die Geburt. So starten Sie sicher und behutsam in das gemeinsame Familienleben.