Schlägt das Herz zu langsam oder unregelmäßig, können Herzschrittmacher und andere Geräte helfen, eine sichere und gesunde Herzfunktion wieder zu erlangen. Wir beraten Sie gern.
Herzschrittmacher
Wenn das Herz zu langsam schlägt, dann spricht man von einer Bradykardie. Diese ist bei Auftreten von Symptomen (Schwindel, Synkope) in der Regel behandlungsbedürftig, denn sie kann im schlimmsten Fall zu einem Herzstillstand führen.
Die Implantation eines Herzschrittmachers ist häufig die Therapie der Wahl für Patienten mit bradykarden (langsamen) Herzrhythmusstörungen, für die keine behebbare Ursache gefunden werden kann. In unserer Klinik werden verschiedene Systeme implantiert. Der Herzschrittmacher regt den Herzmuskel mit leichten elektrischen Impulsen zum regelmäßigen Schlagen an. Die in unserer Klinik eingesetzten Schrittmacher dienen zur Behandlung aller Arten von zu langsamem Herzschlag - wie z.B. AV-Block, SA-Block, Sinusarrest und Bradyarrhythmien.
Der Herzschrittmacher wird in der Regel im Brustbereich unterhalb des Schlüsselbeines eingesetzt. Der kleine Eingriff erfolgt unter lokaler Betäubung während eines kurzen stationären Aufenthaltes.
Defibrillator (ICD)
Defibrillatoren überwachen den Herzrhythmus und können bei lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen aus den Herzkammern eine lebensrettende Therapie abgeben. Die Implantation erfolgt z.B. nach einem überlebten plötzlichen Herztod oder auch prophylaktisch bei einem erhöhten Risiko.
Ähnlich wie ein Herzschrittmacher wird das ICD-Gerät im Brustbereich unterhalb des Schlüsselbeines in Lokalanästhesie eingesetzt.
Weitere Geräte
Zur Diagnostik von selten auftretenden sowohl bradykarden (langsamen) als auch tachykarden (schnellen) Herzrhythmusstörungen können kleine Ereignisrekorder (event recorder) unter die Haut implantiert werden, um auf diese Weise jederzeit eine Aufzeichnung des Herzrhythmus zu ermöglichen. Das ist vor allem nach einem unklaren plötzlichen Bewusstseinsverlust (Synkope) sinnvoll.
Leider können wir in einigen Fällen diese Geräte nur noch mit einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse implantieren. Für einen entsprechenden Antrag wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Klinik.