Arbeitsunfälle ereignen sich nicht nur während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg nach Hause (sogenannte Wegeunfälle).
Verletzungen nach Arbeitsunfällen bzw. Schul- und Kindergartenunfällen dürfen nur von den mit besonderer Befugnis ausgestatteten Durchgangsärzten behandelt werden.
Zuständig sind die verschiedenen, gesetzlichen Unfallversicherungsträger der Berufsgenossenschaften. Erleidet Ihr Kind einen Schul- oder Kindergartenunfall, so sind im Besonderen die Unfallkassen zuständig.
Unsere Klinik ist für die berufsgenossenschaftliche ambulante und stationäre Heilbehandlung zugelassen. Hierzu zählen nicht nur Arbeitsunfälle im engeren Sinne, sondern auch Wege- und Schulunfälle, welche wir ambulant und stationär behandeln.