So entrichten Sie Zuzahlungen
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Tag Ihrer Entlassung an unserer Kassenstelle vor Ort – in bar, per Kreditkarte oder EC-Karte.
Falls Sie außerhalb unserer Kassenöffnungszeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung auch überweisen. Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Fallnummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Fallnummer finden Sie auf der Kopie Ihres Behandlungsvertrags.