Ethische Fallbesprechung zur Einzelfallberatung
Im Behandlungsverlauf können ethische Fragen nach dem Sinn medizinischer Maßnahmen auftreten, vor allem dann, wenn ein Patient sich nicht mehr selbst äußern kann. Häufige Problembereiche sind zum Beispiel die Therapiebegrenzung am Lebensende, die Aufklärung und Einwilligung bei nicht entscheidungsfähigen Patienten oder die Frage nach künstlicher Ernährung im Sterbeprozess.
In solchen Fällen hat sich die ethische Fallbesprechung als hilfreich erwiesen. Hierbei kommen die behandelnden Ärzte, Mitarbeiter der Pflege und der Seelsorger mit den Bevollmächtigten des Patienten (oder seinen Angehörigen) zusammen, erwägen die medizinischen Möglichkeiten, die Prognose der Erkrankung und besonders den z.B. in einer Patientenverfügung geäußerten oder mutmaßlichen Willen des Patienten und formulieren eine Empfehlung für die weitere Behandlung. Mitarbeiter, aber auch der Patient oder seine Angehörigen können eine solche ethische Fallbesprechung einberufen.
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