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Verkehrsunfall mit Fahrrad und Auto

BG-Ambulanz für Arbeits-, Schul- oder Wegeunfälle

Unser Ziel ist es, Unfallverletzte im besonderen Heilverfahren - von der Unfallaufnahme bis zum Abschluss der Rehabilitation - zu begleiten, um eine schnellstmögliche Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag zu erreichen.

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  • Berufsgenossenschaftliche Ambulanz
  • Wir sind für Sie da
    Unser Team versorgt Sie mit großer Expertise und Erfahrung bei allen Unfällen und Verletzungen im Schul- oder Arbeitsumfeld.
    Nabil Abdel Jalil
    Ärztlicher Leiter BG-Ambulanz / EAP (Erweiterte ambulante Physiotherapie)
    So erreichen Sie uns

    Sekretariat der BG-Ambulanz

    Katharina Bartkowiak / Annika Büchner
     

    Tel: 0203 546 32701 / 32702

    bg-ambulanz@helios-gesundheit.de

    Sprechzeiten

    BG-Sprechstunde

    Dienstag 08.30  - 13.00 und 15.00 – 19.00

    Donnerstag 08.00 – 13.00

    Sporttraumatologische Sprechstunde 

    Montag 08.00 – 11.00

    Unsere Leistungen: Was wir für sie tun können
    Unsere Abteilung der Orthopädie und Unfallchirurgie ist aufgrund der speziellen räumlichen und apparativen Ausstattung sowie der Personalkompetenz durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV zur Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen nach dem §6 / VAV-Verfahren zugelassen.

    Gut zu wissen!

    Definition eines Arbeitsunfalls

    Das ist juristisch nicht eindeutig festgelegt, die allgemein anerkannte Definition lautet aber im Groben „Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.“ Auch sogenannte Wegeunfälle sind vom Versicherungsschutz umfasst. Dabei ist nicht nur der direkte Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit (Arbeitsplatz, Schule, Kita etc.) abgedeckt, auch bestimmte Umwege können unter Unfallversicherungsschutz stehen (versichert sind z.B. auch Eltern, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg zur Kita machen).


    Wichtig: Es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Wenn also zum Beispiel ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet oder bei einem bestehenden Bandscheibenschaden einen "Hexenschuss" bekommt. Ob ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, entscheidet letztlich immer die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse.

    Wer ist versichert?

    Im Grunde sind alle Arbeiter*nnen und Angestellte, alle Schul- sowie Kindergartenkinder und Student*nnen automatisch über eine Berufsgenossenschaft / Unfallkasse versichert. Auch Landwirt*nnen, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören, sind mit ihren Ehepartnern und allen anderen in diesem Betrieb tätigen Personen versichert. Dazu gehören z.B. auch Kinder, wenn diese auf dem Hof aushelfen.


    Ehrenamtlich tätige Personen sind in aller Regel ebenfalls berufsgenossenschaftlich unfallversichert. Nicht eingeschlossen sind dagegen alle Beamten, Soldat*nnen und gleichgestellte Personen, die im Fall der Fälle auch keinen Arbeitsunfall sondern einen „Dienstunfall“ erleiden.

    Helios St. Johannes Klinik
    Dieselstraße 185
    47166 Duisburg
    Kontakt
    Tel: 0203 546-0