Gesetzlich versicherte Patienten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.
Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag an unserer Rezeption am Haupteingang – in bar oder per EC-Karte. Falls Sie außerhalb unserer Kassenöffnungszeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung auch überweisen.
Haben Sie während des stationären Aufenthaltes keine Möglichkeit der Bezahlung in unserem Haus, so erhalten Sie von uns eine Zahlkarte (per Post), mit der Sie bequem Ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen können. Die Zahlkarte können Sie sich auch am Tag Ihrer Entlassung von den Mitarbeiterinnen der Rezeption ausdrucken lassen.
Befreiung von der Zuzahlungspflicht
Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:
- Sie sind jünger als 18 Jahre.
- Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
- Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.
Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.
Privat versicherte Patienten
Sie sind privat versichert? Dann legen Sie uns bitte zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse Ihre Versichertenkarte vor. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihrer Versicherung entsprechend Ihrer persönlichen Vertragskonditionen. Zu zahlende Eigenbeteiligungen werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die Rechnungslegung erfolgt in zweifacher Ausfertigung zur Vorlage bei Ihrer Beihilfestelle.
Die Berechnung in Anspruch genommener Wahlleistungen erfolgt analog.