Manchester Triage System zur Ersteinschätzung
Wir behandeln unsere Notfallpatienten nach der Schwere ihrer Erkrankung. Das heißt, wir richten uns nicht unbedingt nach dem Eintreffen in der Notaufnahme, sondern nach Dringlichkeit der Behandlung.
Schwerkranke und schwerverletzte Menschen versorgen wir immer zuerst.
Die Festlegung erfolgt durch die pflegerische Ersteinschätzung von speziell geschulten Mitarbeitern nach internationalen Richtlinien, den sogenannten Manchester-Triage-System. Dieses System ermöglicht es, den Schweregrad einer Erkrankung oder Verletzung innerhalb kurzer Zeit zu erkennen und mittels Kategorisierung eine Einstufung der Behandlungsdringlichkeit vorzunehmen. Eine Grundvoraussetzung, um bei einem hohen Patientenaufkommen schnell und sicher handeln zu können.
So kann es vorkommen, dass Patienten, die nicht akut erkrankt sind, länger warten müssen. Wir bitten hier um Verständnis, sollte die Behandlung einmal verzögert sein. Grundsätzlich möchten wir jeden Notfallpatienten so schnell wie möglich versorgen.
Schockraum
Unsere Notaufnahme ist mit einem modernen, interdisziplinär nutzbaren Schockraum ausgestattet. Dabei handelt es sich um spezielle Behandlungsräume zur Akutversorgung schwer- und schwerstkranker Patienten.
Wir halten die Vitalfunktionen aufrecht bzw. stellen sie wieder her. Die Patienten werden dabei nonstop apparativ überwacht, wenn nötig beatmet und der Kreislauf im Rahmen der Schockbekämpfung mit Infusionen und Transfusionen stabilisiert. Zudem können hier lebensrettende Soforteingriffe durchgeführt und wichtige Laborparameter mittels Laborroboter direkt im Schockraum bestimmt werden. Unsere Patienten behandeln wir dabei nach aktuellen, international anerkannten Standards zur Erstversorgung (ATLS, ACLS).
In unmittelbarer Nähe zu den Schockräumen befinden sich das CT und das Herzkatheterlabor, so dass eine sofortige Diagnostik erfolgen kann. Nach der Erstversorgung wird der Patient in der Regel auf die Intensivstation oder in den Operationssaal verlegt.
Arbeits- und Schulunfälle
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die versicherte Personen infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Auch sogenannte Wegeunfälle sind vom Versicherungsschutz umfasst. Dabei ist nicht nur der direkte Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit (Arbeitsplatz, Schule, Kita etc.) abgedeckt, auch bestimmte Umwege können unter Unfallversicherungsschutz stehen (versichert sind z.B. auch Eltern, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg zur Kita machen).
Wichtig: Es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Wenn also zum Beispiel ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet oder bei einem bestehenden Bandscheibenschaden einen "Hexenschuss" bekommt. Ob ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, entscheidet letztlich immer die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse.
Die Berufsgenossenschaften in Deutschland ermächtigen nur ausgesuchte und entsprechend zertifizierte Kliniken dazu, Berufsunfälle zu behandeln. Das Helios Klinikum Duisburg hat die Zulassung, auch schwerere Berufsunfälle, die unter das Verletztenartenverfahren (VAV) fallen, zu behandeln.
Für schwer- und schwerstverletzte Patienten ist die Notaufnahme an der Helios Marien Klinik mit einem modernen Schockraum ausgestattet. Zusätzlich ist unsere Klinik eng mit anderen Kliniken vernetzt, so dass auch bei Verletzungen, die wir nicht behandeln dürfen oder nicht optimal versorgen können, eine rasche und reibungslose sekundäre Verlegung in eine entsprechende andere Klinik erfolgen kann.